Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH,

 

1.) den Jahresabschluss 2020 der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit einer Bilanzsumme von 22.304.120,59 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 117.895,48 EUR festzustellen.

 

2.) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 117.895,48 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 2. August 2021, auf die hingewiesen wird. Er lobte die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtholding und auch die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. Dieses gute Zusammenspiel habe dazu geführt, dass trotz der Corona-Pandemie nur ein Fehlbetrag von 117 000 € entstanden ist. Er führte aus, dass man zwischenzeitlich befürchtete einen viel höheren Fehlbetrag ausweisen zu müssen, aber durch das gute Wirtschaften der Stadtholding und der November- und Dezemberhilfen des Bundes, dies vermieden werden konnte. Wie sich allerdings die Situation in diesem Jahr darstellt, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, da vor allem die Wintermonate essenziell für die Stadtbäder sind und es noch nicht absehbar ist, ob diese im Winter geöffnet werden dürfen. Sollten die Bäder in den Wintermonaten nur geringe Umsätze erzielen, würde sich dies drastisch auf die Finanzen der Stadtholding auswirken. Trotz der aktuellen Situation und dem schlechten Wirtschaftsjahr 2021 ist die Stadtholding finanziell gut aufgestellt und nicht bestandsgefährdet. Dies sei eine wichtige Botschaft für alle Beschäftigten. Weiterhin erklärte er, dass es trotzdem von größter Wichtigkeit sei, die Holding als Unternehmen der Daseinsfürsorge für die Zukunft gut und sicher aufzustellen.

 

Herr Eggers bedankte sich bei der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für deren gute Arbeit im Geschäftsjahr 2020. Die Geschäftsfelder der Stadtholding seien sehr wichtig für die Stadt und würden auch ein Stück Kulturgut darstellen. Deshalb sei es umso wichtiger diese Geschäftsbereiche am Laufen zu halten.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden: