Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 5

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, den Geschäftsführern Herrn Thomas Hirsch und Herrn Martin Messemer sowie dem Aufsichtsrat der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

 


Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH: Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020

 

Herr Dr. Ingenthron übernahm den Sitzungsvorsitz, da Herr Oberbürgermeister Hirsch in seiner Funktion als Geschäftsführer i. S. d. § 22 GemO befangen war. Er erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 2. August 2021, auf die hingewiesen wird. Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Follmann, Herr Gies, Herr Dr. Blinn, Herr Grassmann, Herr Silbernagel und Herr Emmerich nahmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil, da auch sie i. S. d. § 22 GemO befangen waren. Die befangenen Mitglieder nahmen im Zuschauerbereich Platz.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig unter Ausschluss der Befangenen nachfolgenden: