Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 17.08.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf. In der vergangenen Ausschusssitzung am 15.06.2021 erhielt die Verwaltung den Auftrag, mit dem Investor insbesondere wegen der Nutzungsintensität des Grundstücks das Gespräch zu suchen. Der Vorsitzende fand, dass es sich bei der dargelegten Planung um ein gutes Verhandlungsergebnis handele.

 

Herr Kamplade stellte anhand einer Präsentation die Veränderung der neu eingereichten Planung dar. Zunächst merkte Herr Kamplade allerdings an, dass sich das Bauvorhaben in einem älteren Kleinsiedlungsgebiet befinde, in das bis weit bzw. tief in die Grundstücke hinein gebaut wurde. Das Bestandsgebiet sei ständig im Wandel, so dass auch von weiteren Nachverdichtungen wie im vorliegenden Fall auszugehen ist. Herr Kamplade verdeutlichte, dass sich die Verwaltung zusammen mit dem Investor viele Gedanken zu einer verträglichen Nachverdichtung des Grundstücks machte.

Im weiteren Verlauf zeigte Herr Kamplade, was entstehen werde. Die neuere Planung sehe vier anstatt sieben Wohneinheiten vor, die um eine Einliegerwohnung ergänzt werden. Zwei Wohneinheiten seien in einem „übers Eck“ verbundenen Reihenhaus untergebracht. Da ab vier Wohneinheiten die Vorgabe zur Errichtung mindestens einer barrierefreien Einheit besteht, werde eine Wohneinheit zusätzlich eine barrierefreie Einliegerwohnung erhalten. Auf der Längsseite der Gebäude werde es Photovoltaikanlagen auf dem Dach geben, die restlichen Dachflächen sollen begrünt werden. Im Vorgartenbereich werden die notwendigen Stellplätze zu den Wohneinheiten errichtet. Letzteres sei zwar nicht von der Verwaltung favorisiert worden, wäre aber aufgrund der Planung nicht anders zu lösen. Die Grenzbebauung werde zudem erhalten bleiben, so dass der Siedlungscharakter von der Straße aus weitgehend erhalten bleibe.

Anhand eines Höhenprofils veranschaulichte Herr Kamplade, dass sich der Neubau im Sinne des § 34 BauGB in die Umgebung einfüge.

Zur Dichte (Maß der baulichen Nutzung) erwähnte Herr Kamplade, dass diese ebenfalls so hoch wie in der Umgebung sei und sich im Sinne des § 34 BauGB einfüge.

Zum Schluss betonte Herr Kamplade, dass der Bauherr nach § 34 BauGB das Recht habe, seine Planungen umzusetzen. In den Gesprächen versicherte der Bauherr, dass er nicht beabsichtige, Handwerkerwohnungen zu schaffen, sondern klassisches Familienwohnen beabsichtigt sei.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski hielt die vorgelegte und abgeänderte Planung für einen gelungenen Kompromiss. Im Hinblick auf die Nachverdichtung seien die Entwürfe auch gut. Sofern tatsächlich vier Familien in die Wohneinheiten einziehen können, freue sich Frau Saßnowski. Sie bat auch darum, dass dies geprüft und beobachtet werde.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel bezeichnete die Einwände der Nachbarschaft für nachvollziehbar. Die nun vorgelegte Planung sei gut, weshalb er auch seine Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise signalisierte.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker dankte der Verwaltung für deren Verhandlungen mit dem Investor. Die neue Planung sei als Entgegenkommen des Investors zu werten – trotz der weiterhin atypischen Bebauung. Insgesamt kritisierte Frau Rocker das Streben der Investoren nach der größtmöglichen Gewinnmaximierung und einer Nachverdichtung bis an die Grenzen des Möglichen. Frau Rocker befürwortete zudem, wie Frau Saßnowski, dass die Wohnungsbelegung bzw. -vermietung überprüft werde.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth gab zu bedenken, dass es bereits Baurecht für den Bauherrn bzw. dessen Projekt gebe. Die überarbeitete Planung stelle erfreulicherweise eine Verbesserung zur ursprünglichen Planung dar – auch wenn sich das Bauvorhaben seiner Meinung nach mit der vorhandenen Siedlungsstruktur „beiße“.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann war der Meinung, dass sich die neuere und bessere Planung immer noch nicht in die Umgebung einfüge.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass noch Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu führen seien.


Im Anschluss erklärte er dann die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.