Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14

Da der Vorsitzende die Problematik des Befahrens in die Fußgängerzone in den nächsten Ausschüssen thematisieren möchte, übergab er Herrn Schmidt das Wort, damit dieser die Grundlagen der rechtlichen Situation ausführlich für kommende Debatten schildern kann.

 

Herr Schmidt informierte über den Grundgedanken einer Fußgängerzone, dessen Schutzzweck und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen möglich seien. Die Zone ist im Wesentlichen zum Schutz des Fußgängers eingerichtet und nicht zum Hauptzweck des Befahrens von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern. Bei beantragten Ausnahmen sei es sehr wichtig darauf zu achten, dass der Widmungszweck einer Fußgängerzone nicht ausgehöhlt werde.

Weiter führte Herr Schmidt die aktuellen Regelungen sowie die Praxis der Ausnahmegenehmigung für Landau und weitere Sonderrechte aus, welche aus der beigefügten und in Session veröffentlichten Präsentation hervorgeht.

Die Kontrollrechte des Liefer- und Radverkehrs in der Fußgängerzone sei seit 24.11.2020 vom Land auf die Stadt übertragen worden.

 

Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass bisher 4 Fahrradfahrer*innen und 59 Kfz-Fahrer*innen eine Verwarnung erhalten haben.

 

Herr Schmidt machte darauf aufmerksam, dass bei künftigen Diskussionen für eine auszuarbeitende Verwaltungsrichtlinie ein enger Maßstab anzusetzen sei und alle Alternativen vor einer Ausnahmeregelung ausgeschöpft werden sollten.

 

Der Vorsitzende informierte, dass es bereits Gespräche mit verschiedenen Beteiligten gab. Desweiteren möchte er den Ausschuss in die Planungen für eine Richtlinie miteinbeziehen, auch wenn kein Beschluss dafür erforderlich sei.

 

Frau Dr. Heidbreder lobte das Vorgehen den Ausschuss frühzeitig miteinzubeziehen und die sachliche Darstellung, was der Grundgedanke einer Fußgängerzone sei und wann es Ausnahmen geben sollte. Eventuell könne man sich mit der Metropolregion über Probleme oder Möglichkeiten austauschen oder über die Option von Lastenfahrrädern zur Paketauslieferung nach elf Uhr nachdenken.

 

Frau Höhlinger äußerte Bedenken, Massen von Paketen oder auch schwere Pakete mit Lastenrädern auszufahren und gab zu berücksichtigen, wenn man den Lieferanten nach elf Uhr nicht ausliefern lasse, dass der Einzelhändler*innen ohne seine Ware dastünde. Dies sei sehr sensibel zu behandeln.

 

Herr Dr. Blinn fragte, ob die Anwohner*innen immer auf ihren Stellplatz in der Fußgängerzone fahren dürften oder ob diese sich ebenfalls an die Lieferzeiten halten müssten.

 

Herr Schmidt antwortete, dass außerhalb der Lieferzeiten strikte Regelung herrsche, was auch durch Rechtsprechung bestätigt sei. Innerhalb der Lieferzeiten sei das Befahren natürlich möglich. Ebenso sei durch die Rechtsprechung festgestellt worden, dass es zumutbar sei, die Zustellung innerhalb der Lieferzeiten zu organisieren.

 

Frau Schwarzmüller stellte klar, dass es bei der Antragstellung der SPD eine Richtlinie zu erstellen, um eine Transparenz und klare Regelung zu diesem Thema ginge. Man wolle keine Kopie von Radolfzell.

Weiter sah sie die Problematik für Anwohner*innen, welche in Schicht arbeiten oder für Familien, die ihren privaten Stellplatz wegen den Lieferzeiten nicht nutzen könnten und deshalb genötigt seien, ein Ticket für 300 Euro zu kaufen, weil sie auf öffentliche Parkplätze ausweichen müssten. Frau Schwarzmüller bat um Klärung solcher Fälle und um Recherche, ob es bereits Einzelfallregelungen gäbe. Dass Ausnahmen möglich seien, zeige aktuell der Wahlkampf, bei dem mit Fahrzeugen in die Fußgängerzone eingefahren werde.

 

Herr Schmidt erläuterte, dass der Anliegergebrauch grundsätzlich geschützt sei. Dagegen gäbe es jedoch die klare Aussage, dass dies nicht die tatsächliche Erreichbarkeit des Grundstücks umfasse, sondern lediglich die Erschließung des Grundstücks und somit die Möglichkeit die Anlage zu erreichen.

Eine Ausnahme für jeden Anwohner*in würde den Widmungszweck aushöhlen.

Bezüglich des Wahlkampfes sagte Herr Schmidt, dass dies durch bestehendes Recht abgedeckt sei und man das nicht mit dem Alltäglichen vergleichen könne. Wahlkampf sei eine Sondersituation.

 

Herr Casella begrüßte, dass Klarheit für die Nutzung der Fußgängerzone geschaffen werden soll, da es trotz bestehender Praxisregelung viele Diskussionen darüber gebe. Es sei gut, dass der Ausschuss mit involviert werde, da hier Vertreter*innen verschiedener Gruppen abgebildet seien. Anwohner*innen und Betriebe dürften nicht außer Acht gelassen werden.

Er fragte, ob es bereits Vorstellungen gäbe, wie die verschiedenen Gruppen in der Praxis einfahren könnten. Es sei zu beachten, dass Betriebe verschiedene Fahrzeuge nutzen.

 

Herr Schmidt antwortete, dass dies eventuell per Ausweis geregelt werden könnte.

 

Der Vorsitzende erhoffte sich für die sozialen Pflegedienste eine einheitliche Regelung der Metropolregion. Für Handwerker*innen könne man auf den Ausweisen drei Kfz-Nummern eintragen.

 

Frau Brunner stellte fest, dass die Bewohner*innen besonders zu schützen seien. Diese hätten viel in Bezug auf Lieferverkehr und Poser auszuhalten. Es wäre gut, wenn sich die Metropolregion des gesamten Themas annehmen würde, damit für alle Klarheit und Einheit bestehe.

 

Herr Triebel dankte für die Ausführungen, da vieles noch nicht bekannt gewesen sei. Es werde spannend und viele Diskussionen geben, um die unterschiedlichen Interessen vereinen zu können.

 

Herr Ranalder unterstütze, dass Klarheit im Hinblick auf die bestehende Regelung geschaffen werde und warb für gleiche Bedingungen für alle.

 

Herr Casella fragte, ob nach elf Uhr Lastenräder als Ersatz für Lieferdienst eingesetzt werden könnten.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass es inzwischen Änderungen der Beschilderung gebe, bei der es möglich sei, Lastenräder zuzulassen. Ob diese dann gefahren oder geschoben werden sollten, müsse ausdiskutiert werden. Eine Trennung zwischen Belieferung des Einzelhandels und Auslieferung privater Online-Bestellungen sei wünschenswert.