Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14

Herr Schmidt führte die neuen Regelungen und Verkehrszeichen nach beigefügter und in Session veröffentlichter Präsentation aus.

 

Herr Ranalder fragte, was sich bei einem Radschnellweg im Vergleich zum Radweg für den Radfahrer konkret ändert.

 

Herr Schmidt antwortete, dass dies noch nicht konkretisiert wurde. Es handelt sich aber um ein Hinweisschild und nicht um ein Ver- bzw. Gebot.

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Sitzungsvorlage und schlug Örtlichkeiten vor, bei denen eine Verknüpfung von 30-Zonen umgesetzt werden könnte. Carsharing von den Parkgebühren zu befreien, wolle er von den Haushaltsberatungen abhängig machen.

Weiter schlug er vor, dass der neue Bußgeldkatalog zunächst durch mündliche Verwarnungen umgesetzt werde. Es gehe darum, die Sicherheit zu erhöhen, daher solle vorerst von Bußgeldern abgesehen werden. Bezüglich des Gehwegparkens ist dies nur möglich, wo die Gehwege breit genug sind. Werde sich diesbezüglich beschwert, müsse die Verwaltung tätig werden.

 

Frau Schwarzmüller fragte, wenn über Gebührenbefreiung von Carsharing nachgedacht werde, ob dies auch bei Elektrofahrzeugen möglich sei.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass in Landau diese Regelung bisher bestand. Aufgrund der hohen Zulassungszahlen und fehlender Subventionsgründe werde von dieser Befreiung künftig abgesehen.

 

Frau Brunner schlug vor, dass die Zonen der Schrittgeschwindigkeit am Obertorplatz verknüpft werden sollten.

 

Herr Schmidt sagte, dass dies geprüft werden müsse, ob die Verknüpfungsregelung auch für andere Zonen als der 30-Zone Anwendung findet.

 

Herr Gerig sah eine Zwickmühle darin, den Onlinehandel in der Praxis zu subventionieren und auf der anderen Seite die Beschäftigten des stationären Einzelhandels mit Bußgeldern zu belasten.

 

Frau Dr. Heidbreder fragte, ob man das Schild des Überholverbots bei den Fahrradvorrangrouten nochmals zur Sicherheit anbringen könne.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass dies geprüft werde.

 

Herr Triebel erkundigte sich, ob es eine Differenzierung der Lastenräder zwischen privatem und gewerblichem Nutzen gäbe.

 

Herr Schmidt sagte, dass man dies in den Richtlinien prüfen müsse.

 

Frau Neumann fragte, ob Autos in der Fahrradzone An 44 zulässig seien oder ob dies per Beschilderung geregelt werde.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass in Landau alle Fahrradzonen und Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr freigegeben sind.

Herr Schmidt ergänzte, dass dies mit einem Schild verdeutlicht werde.

 

Herr Dr. Hülsenbeck sah einen hohen Bedarf die Neuerungen zu kommunizieren und darüber aufzuklären. Wenn Regelungen den Verkehrsteilnehmern*innen verdeutlicht werden und ein Verständnis für Gefahren aufgezeigt werde, entfällt das Erfordernis der Beschilderung, für die die Regelung bereits existiert. Dies sollte den besonders gefährlichen Stellen vorbehalten sein.

 

Frau Schwarzmüller warb dafür, dass auch in Richtung Fahrradfahrer aufgeklärt werden müsse, da der Fahrstil manches Radfahrers*in fragwürdig sei.

 

Herr Ranalder merkte an, dass es sozial ungerecht sei, bei gleichem Verstoß, Menschen mit schwächeren Einkommen in gleicher Höhe mit Bußgeldern zu belasten, wie es bei Menschen mit höheren Einkommen der Fall sei.