Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Der Ortsbeirat Nußdorf stimmt der Satzungsänderung zu, widerspricht jedoch der Einordnung Nußdorfs in das A-Modell mit der Begründung, dass in jedem Jahr des Kalkulationszeitraumes innerhalb eines Abrechnungsgebietes auch tatsächlich Aufwand getätigt wurde und auch weiterhin mit Ausbaumaßnahmen zu rechnen ist. Daher soll eine Erhebung der Beiträge weiterhin im B-Modell erfolgen.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage. Er informierte, dass aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 09.05.2020 die Anpassung der Satzung erforderlich ist.

Bei der bisherigen Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge im B-Modell wurde der Durchschnittswert für den Zeitraum von 4 Jahren der zu erwartenden Investitionsausgaben veranschlagt. Dadurch ergab sich ein ausgewogener, jährlicher Beitrag von derzeit rund 230€ und davor ca. 165€ für die beitragspflichtigen Grundstücke in Nußdorf.

Künftig wird aufgrund der gesetzlichen Änderung in der Stadt Landau das Abrechnungsmodell A eingeführt. Die wiederkehrenden Beiträge werden in diesem Modell spitz Jahr für Jahr abgerechnet, indem die jährlichen, kassenwirksamen Aufwendungen auf die beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt werden.

Nußdorf soll künftig im A-Modell abgerechnet werden. Die Ortsteile/Stadtteile Godramstein, Queichheim, LD-Horst, LD-Südwest sowie LD Mitte sollen aufgrund der größeren Abrechnungseinheiten und der weiterhin jährlichen, geplanten Ausbaumahnahmen im B-Modell eingestuft bleiben.

Für Nußdorf bedeutet dies, dass wenn keine Maßnahmen durchgeführt werden, werden keine Beiträge erhoben. Bei Durchführung einer Maßnahme, wie z.B. der anstehende Ausbau der Pfarrer-Lehmann-Straße, werden die Investitionsaufwendungen im vollen Umfang in dem Jahr der Umsetzung veranlagt.

 

Daraufhin erfolgte ein reger Meinungsaustausch seitens der Ortsbeiratsmitglieder.

 

Durch die Abrechnung des A-Modelles ist die Stadt Landau zwar freier in der Planung und Umsetzung, jedoch gibt es deshalb Bedenken, ob dadurch nicht auch weniger Investitionen getätigt werden.

 

Nußdorf ist flächenmäßig der größte Ortsteil. Rückblickend auf die letzten 5 Jahre wurden jährliche Maßnahmen getätigt und künftige Straßenausbaumaßnahmen sind in der Prioritätenliste geplant. Daher ist die künftige Abrechnung im A-Modell nicht nachvollziehbar und erstrebenswert. Der Ortsbeirat bittet daher für Nußdorf weiterhin die Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge im B Modell.l


Mehrheitlich mit 12 Ja Stimmen und 2 Nein Stimmen