Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 11, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Die Stadt Landau möchte einen LandauPass (Sozialticket) einführen. Der LandauPass soll die Teilhabe an gesellschaftlichen und kulturellen Angeboten für all unsere Bürgerinnen und Bürger erleichtern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens bisher häufig davon ausgeschlossen waren. Neben Ermäßigungen in Freizeiteinrichtungen, im Orchester oder für Theateraufführungen gehört dazu auch bezahlbare Mobilität. In Vorbereitung beauftragt er Stadtrat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines ersten Konzeptes. Für das Konzept und die dafür notwendigen Verhandlungen mit potentiellen externen Partnerinnen und Partner sollen nachfolgende Rahmenbedingungen gelten:

 

·         Es sollen seitens der Verwaltung mit den Verantwortlichen des Landauer Freibads, Hallenbads, Zoos, ansässigen Museen, der Stadtbibliothek und der Kinos sowie mit den Verkehrsverbünden VRN und KVV sowie des QNV (und möglichen nachfolgenden Netzbetreibern) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines LandauPass (Sozialticket) aufgenommen werden. Weitere Einrichtungen zur Kultur- und Freizeitgestaltung auf Initiative der Verwaltung sind wünschenswert und sollen ergänzend möglich sein.

·         Es soll weiterhin geprüft werden, inwieweit bereits bestehende Angebote von Stadt und Land wie z.B. der Landauer Familienpass oder das Angebot der Kulturloge in den neuen LandauPass integriert werden könnten.

 

Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen den Gremien vor den Haushaltsberatungen im Jahr 2022 vorgelegt werden, damit entsprechende Mittel in den Beratungen zum Haushalt 2023 eingestellt werden können.

 

Weiterhin soll die Verwaltung die erwartete Anzahl an bezugsberechtigten Personen ermitteln und zu den Haushaltsberatungen 2022 vorstellen.

 

Die Einrichtung einer IT-basierten Lösung (digitale Beantragung einer Chip-Karte) sollte geprüft werden, um einen weitestgehend barrierefreien und stigmatisierungsfreien Zugang zu ermöglichen.

 

Die gewährten Ermäßigungen bei Ticket- und Eintrittspreisen sollen bis zu 50 % erreichen. Im Bereich des ÖPNV’s soll der LandauPass rund um die Uhr gültig sein. Bezugsberechtigt für den LandauPass(Sozialticket) sind Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten:

 

·         Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)

·         Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

·         Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

·         Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

·         Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

 

Weiterhin sind Personen mit geringem Erwerbs- und Renteneinkommen bezugsberechtigt.

 

Als Einkommensobergrenze (tatsächliches Einkommen netto) für den Bezug des LandauPass (Sozialticket) gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze (z.Zt. 1.179,99 Euro) für Einzelpersonen sowie bei Familieneinkommen folgende Einkommensobergrenzen:

 

2-Personenhaushalt 1.629,99 Euro

3-Personenhaushalt 1.869,99 Euro

4-Personenhaushalt 2.119,99 Euro

5-Personenhaushalt 2.369,99 Euro.

 

Außerdem sind alle Kinder der obengenannten bezugsberechtigten Personen, die noch kindergeldberechtigt sind, ebenso bezugsberechtigt.

 

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen Die LINKE, GRÜNE, SPD und Pfeffer und Salz vom 2. September 2021, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Schreiner begründete den Antrag. Man lebe in einer ungerechten Welt. Die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen könne man auf kommunaler Ebene nicht beseitigen. Was man aber machen könne sei, Menschen in prekären Lebenssituationen eine vollumfängliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem LandauPass wolle man den Zugang zu Freizeitmöglichkeiten und den ÖPNV massiv erleichtern. Der LandauPass biete ein großes Potential an Leistungen für sozial Schwache.

Sozialausgaben in diesem Bereich seien freiwillige Leistungen, dessen sei man sich bewusst. Die Stadt habe künftig erhebliche Mehreinnahmen durch das Parken zu erwarten. Es gebe jede Menge Möglichkeiten der Gegenfinanzierung, die man zu einem späteren Zeitpunkt beraten könne. Der LandauPass wäre ein Meilenstein der Landauer Sozialpolitik und würde die Stadt ein Stück gerechter machen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass hinsichtlich der Finanzierung die Verwaltung und der Rat die Hausaufgaben machen müssten. Wenn man dies nicht tue, werde es die Aufsichtsbehörde machen und dann sei sehr schnell Schicht im Schacht. Es gebe in Landau schon sehr viele sozialgeprägte Angebote. Auch auf der Bundesebene sei mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eine sehr umfassende Teilhabe möglich. Mit diesem LandauPass bewege man sich rein im freiwilligen Bereich. Ein solcher Antrag stelle einen schönen politischen Aufschlag dar. Wenn man aber keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung mache, sei dies ein Schwarze-Peter-Spiel, das jetzt an die Verwaltung gehe. Der Sozialdezernent werde jetzt die Aufgabe haben, ein Konzept zu erarbeiten und dann einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen.

 

Ratsmitglied Eggers unterstrich, dass es völlig klar sei, dass Menschen in prekären Situationen von der Gesellschaft unterstützt werden sollten. Hierfür gebe es eine Reihe von unterschiedlichen sozialen Leistungen. Viele der hier geforderten Leistungen seien im Hartz IV-Satz bereits inkludiert. In Landau gebe es zudem den Familienpass mit Vergünstigungen für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern. Weitere Vergünstigungen gebe es über das Bildungs- und Teilhabepaket mit Unterstützungen speziell für Kinder. Die ganzen sozialen Leistungen könnten von den Betroffenen und Berechtigten teilweise gar nicht mehr überschaut werden. Es sei nicht nur viel Unübersichtlichkeit, sondern auch viel Bürokratie. Noch mehr Leistungen würden nur noch mehr Bürokratie und Verwirrung erzeugen. Daher sei es sinnvoller, die vorhandenen Möglichkeiten zu bewerben. Auch Arbeitsleistung solle und müsse sich lohnen. Der LandauPass wäre eine freiwillige Leistung in Zeiten von extrem schwierigen Haushaltslagen. Eine notwendige Gegenfinanzierung sei nicht aufgezeigt bzw. nicht präzisiert. Aus diesen Gründen und in der Gesamtabwägung werde die CDU-Stadtratsfraktion den Antrag mehrheitlich ablehnen.

 

Ratsmitglied Freiermuth hatte ein Problem damit, den Antrag heute in dieser Form zu beschließen. Wenn es ein Prüfauftrag wäre, hätte die FWG zugestimmt. Man habe hier zu wenige Parameter, man wisse auch nicht was dies kosten würde. In der Tat baue man zusätzliche Bürokratie auf. Auch die Gegenfinanzierung sei vollkommen offen. Die FWG-Stadtratsfraktion werde sich daher enthalten.

 

Ratsmitglied Silbernagel war verwundert über diesen Antrag. Dieser stoße an die Grenzen des städtischen Haushaltes. Er passe auch nicht in diese Zeit. Mit den hohen finanziellen Belastungen der Pandemie sei es eher geboten, Vorsorge zu treffen, Beträge zu erwirtschaften und anzusparen. Verteilen sei natürlich leichter als zu sparen. Verteilen könne man aber erst, wenn Substanz vorhanden sei. Zu dieser Substanz müsse man erst wieder kommen. Die FDP-Stadtratsfraktion sehe den Antrag eine Nummer zu groß und lehne ihn daher ab.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion hinter diesem Antrag stehe. Eine Stadt, die die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch verschärfen wolle, müsse soziale Maßnahmen ergreifen. Die aufgeführten bisherigen Möglichkeiten seien nicht ausreichend. Man müsse mehr Zugang zu kulturellen Veranstaltungen ermöglichen. Der Antrag sei durchdacht, machbar und pragmatisch. Die Frage sei natürlich, wie ernst die Verwaltung diesen Antrag nehme. Es sei Zeit für soziale Verbesserungen, die man mit diesem umfassenden Konzept erreichen könne.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller betonte, das seien Teilhabe für alle notwendig sei. Eine solche Teilhabe sei auch eine Investition in die Zukunft.

 

Ratsmitglied Saßnowski gab zu bedenken, dass 20 % der Bevölkerung jeden Cent abwägen müssten. 2018 hätten mehr als 20 % der Kinder in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze gelebt. Genau für diese Menschen wolle man soziale Politik machen. Der Antrag beauftrage die Verwaltung ein Konzept bis zu den Haushaltsberatungen für 2023 zu erarbeiten. Erst dann könne man sehen, wieviel Geld uns dies kosten würde. Deshalb wolle man heute diesen Antrag beschließen. Dies umzusetzen werde nicht von heute auf morgen gehen, deshalb brauche man eine langfristige Planung.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man nicht von Landau aus die Welt retten könne. Er wisse aus seinen vielen Jahren als Sozialdezernent durchaus, dass es an vielen Stellen die Notwendigkeit gäbe, nachzusteuern. Man müsse aber mit der Situation umgehen, die man habe. Dies sei nun mal ein defizitärer Haushalt und dies seien freiwillige Leistungen. Wegen des fehlenden Gegenfinanzierungsvorschlags werde er daher gegen den Antrag stimmen.  

 

Ratsmitglied Schreiner stellte klar, dass es um Mittel für den Haushalt 2023 gehe.

 

Ratsmitglied Dr. Wissing unterstrich nochmals, dass es eine ganze Reihe von Angeboten der Teilhabe gebe. Man sollte hier keinen anderen Eindruck erwecken. Sie sehe bei diesem Antrag das Problem der Finanzierbarkeit.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron erklärte, dass die Verwaltung den Auftrag, wenn er denn erteilt werde, annehmen werde. Allerdings werde dies nicht von heute auf morgen zu leisten sein. Möglicherweise werde man hierfür externe Expertise brauchen.    


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 25 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen: