Sitzung: 30.09.2021 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/524/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Verwaltungsrat
a)
stellt
gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs
Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes
Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2020 wie folgt fest: Summe
der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 95.763.558,58 € und den
Jahresgewinn mit 499.429,53 €, der sich aus folgenden Einzelergebnissen der
Betriebszweige zusammensetzt:
Abwasserbeseitigung
mit 470.703,06
€
Abfallentsorgung
mit 23.807,75
€
Bauhof
mit 122.496,63
€
Straßenreinigung
mit -130.255,98
€
Service
12.678,07
€
b)
beschließt
die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:
Der
Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Bauhof
und Service wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der
Jahresverlust des Betriebszweigs Straßenreinigung wird mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet.
c)
beschließt
zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit des Betriebes die
Aufteilung der Allgemeinen Rücklage in eine Erhaltungs-Rücklage und eine
Ausgleichs-Rücklage wie folgt:
Erhaltungs-Rücklage zum 31.12.2020
Abwasserbeseitigung 25.634.986,59
€
Abfallentsorgung 2.095.770,09 €
Straßenreinigung 47.256,96 €
Bauhof 864.536,29
€
Service 32.000
€
Ausgleichs-Rücklage zum
31.12.2020:
Abwasserbeseitigung 0,00
€
Abfallentsorgung 8.665.862,64 €
Straßenreinigung 1.281.302,00 €
Bauhof 80.295,49
€
Service 0,00
€
d)
Die
Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel für Investitionen in Höhe von
2.564 T€ in das Wirtschaftsjahr 2021.
e)
beschließt
gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des Vorstandes für das
Wirtschaftsjahr 2020.
2.
Der Rat
der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der
Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses, der Ergebnisverwendung, der Neugliederung der
Rücklage und der Entlastung des Vorstandes zu.
Der Vorsitzende
eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Eck.
Herr Eck erläutert den Beschlussvorschlag und lobt Herrn Meier und Frau Wilder für Ihre Arbeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses.
Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und gibt Gelegenheit Fragen zu stellen.
Es bestehen keine Fragen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.