Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Verwaltungsrat

 

a)    stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2020 wie folgt fest: Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 95.763.558,58 € und den Jahresgewinn mit 499.429,53 €, der sich aus folgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:

 

        Abwasserbeseitigung mit                                                                            470.703,06 €

        Abfallentsorgung mit                                                                                       23.807,75 €

        Bauhof mit                                                                                                        122.496,63 €

        Straßenreinigung mit                                                                                  -130.255,98 €

        Service                                                                                                                  12.678,07 €

 

 

b)    beschließt die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Bauhof und Service wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Straßenreinigung wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

 

c)     beschließt zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit des Betriebes die Aufteilung der Allgemeinen Rücklage in eine Erhaltungs-Rücklage und eine Ausgleichs-Rücklage wie folgt:

 

Erhaltungs-Rücklage zum 31.12.2020

        Abwasserbeseitigung                                    25.634.986,59

        Abfallentsorgung                                             2.095.770,09 €

        Straßenreinigung                                                  47.256,96 €

        Bauhof                                                                  864.536,29 €

        Service                                                                         32.000 €

 

         Ausgleichs-Rücklage zum 31.12.2020:

        Abwasserbeseitigung                                                     0,00 €

        Abfallentsorgung                                             8.665.862,64 €

        Straßenreinigung                                             1.281.302,00 €

        Bauhof                                                                    80.295,49 €

        Service                                                                             0,00 €

 

d)    Die Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel für Investitionen in Höhe von 2.564 T€ in das Wirtschaftsjahr 2021.

 

e)    beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2020.

 

2.   Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, der Ergebnisverwendung, der Neugliederung der Rücklage und der Entlastung des Vorstandes zu.

 

 


Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Eck.

 

Herr Eck erläutert den Beschlussvorschlag und lobt Herrn Meier und Frau Wilder für Ihre Arbeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und gibt Gelegenheit Fragen zu stellen.

 

Es bestehen keine Fragen.

 

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.