Der Vorsitzende führte in die Thematik ein und verwies darauf, dass jeder in die Situation kommen könne, einen Beistand zu benötigen. Dabei sei es wichtig, dass eine Betreuung nur insoweit eingerichtet wird, wie diese tatsächlich auch erforderlich sei. Natürlich würden die Wünsche der Betroffenen im gesamten Verfahren berücksichtigt.

Insbesondere zum erforderlichen Umfang der Betreuung würde die Betreuungsbehörde Stellung nahmen, wodurch ihr eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zukäme. Immerhin handele es sich bei der Einrichtung einer Betreuung um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

 

Der Leiter der Betreuungsbehörde, Herr Schäfer, führte danach anhand der als Anlage beigefügten Präsentation detailliert in die Aufgaben der Betreuungsbehörde ein.

 

Frau Schwarzmüller erkundigte sich im Anschluss an die Ausführungen von Herr Schäfer, warum vorrangig versucht werde ehrenamtliche Betreuer zu finden.

 

Herr Schäfer erklärte, dass die ehrenamtliche Betreuung einen gesetzlichen Vorrang genieße. Der Grund dafür sei, dass man sich davon eine größere Nähe zu den Betroffenen und somit eine intensivere Betreuung versprechen würde.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Betreuung eine verantwortungsvolle Tätigkeit sei und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen die wesentliche Richtschnur sei.

 

Frau Burgdörfer erkundigte sich, nach welchen Kriterien eine Betreuung erforderlich sei.

 

Herr Schäfer erklärte, dass eine Betreuung dann erforderlich sei, wenn die Betroffenen Entscheidungen nicht mehr selbst treffen könnten. Dies könne die unterschiedlichsten Ursachen haben und in verschiedenen Ausprägungen der Fall sein. Je nachdem wie umfänglich die Betreuung erforderlich sei, würde dann eine Betreuung empfohlen.

 

Herr Kolain berichtete über Erfahrungen mit schwarzen Schafen unter Betreuern. Er erkundigte sich welche Handlungsoptionen die Betroffenen in diesen Fällen hätten.

 

Herr Schäfer machte deutlich, dass es immer wieder Fälle gäbe, in denen die Betroffenen nicht mit Ihren Betreuern zufrieden wären. In solchen Fällen gäbe es zunächst Gespräche mit beiden Seiten. Sollten die Probleme nicht gelöst werden können, könne man einen Betreuerwechsel bei Gericht beantragen.

 

Herr Dr. Blinn erkundigte sich, ob es eine ausreichende Anzahl an Betreuern gäbe.

 

Herr Schäfer erklärte, dass man aktuell noch gut aufgestellt sei. Allerdings würden sich ab 2023 die Aufgaben der Betreuer verändern und zusätzliche Pflichten auch die Betreuer zukommen. Dann könne sich die Situation verschlechtern.

 

Frau Kuntz-Hüttmann wies darauf hin, dass es für alle Beteiligten schwierig sei, wenn sich die Betreuerbestellung verzögern würde. Zum Teil würde das Verfahren bereits jetzt schon sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

 

Herr Schäfer versicherte, dass die Betreuungsbehörde sich auch zukünftig in schwierigen Fällen für ein beschleunigtes Verfahren einsetzen werde.

Ergänzend informierte er darüber, dass die Hürden für Betreuerbestellungen ab 2023 höher sein werden als bisher. Auch wären mit der Einrichtung einer Betreuung nicht alle Probleme gelöst, insbesondere dann, wenn die Betroffenen nicht an einer Mitwirkung interessiert wären bzw. auf Grund insb. Einer psychischen Erkrankung nicht mitwirken könnten.

 

Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussage eines Mitarbeiters des Pfalzklinikums, wonach Menschen auch ein Recht auf Elend hätten, ihre Lebensumstände also selbst zu wählen, wie sie die wollten. Die Gesellschaft müsse das bis zu einem gewissen Grad ertragen.

 

Herr Dr. Kratz wies diese Aussage zurück. Seiner Meinung nach müssten die individuell passenden Angebote gemacht werden, damit die Betroffenen nicht im Elend Leben müssten.