Herr Dr. Ingenthron ruft zur Besprechung das von Mitgliedern eingebrachte Thema „Vertretung in städtischen Ausschüssen“ auf.

 

Herr Leidner teilte den anwesenden Mitgliedern als Handvorlage eine Liste der möglich zu besetzenden städtischen Ausschüsse aus. Auf der Liste standen folgende Ausschüsse:

-       Hauptausschuss

-       Rechnungsprüfungsausschuss

-       Kulturausschuss

-       Sportausschuss

-       Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

-       Mobilitätsausschuss

-       Universitätsausschuss

-       Umweltausschuss

-       Sozialausschuss

-       Werkausausschuss

-       Kulturbeirat

-       Beirat für ältere Menschen (bereits besetzt)

-       Beirat für Integration und Migration (bereits besetzt)

 

Auf berechtigten Hinweis von Frau Brunck ist die Liste noch um den Jugendbeirat zu erweitern.

 

Herr Boltz teilte mit, dass in den letzten zwei Jahren das Thema mehrfach in Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften angesprochen wurde. Bisher jedoch nichts umgesetzt wurde. Es bestehe das Gefühl man wollen den Mitgliedern den Zutritt zu den Ausschusssitzungen verwehren. Frau Kleemann unterstützte diese Frage.

 

Frau Maier teilte mit, dass es wichtig sei, offensiv für eine Meinungsbildung in Ausschüssen aktiv teilhaben zu können. Frau Brunck bestätigte diese Meinung. Sie war vor kurzem als in der öffentlichen Sitzung des Mobilitätsausschusses; was sehr informativ war.

 

Herr Dr. Ingenthron erwiderte dies Aussage von Herrn Boltz, dass den Mitgliedern die Teilhabe von Ausschusssitzungen verwehrt seien. Nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen hat jedes Mitglied, das Recht an jeder öffentlichen Sitzung von Ausschüssen teilzunehmen. Daher sei die Aussage des Verwehrs einer Ausschusssitzungsteilnahme nicht gerechtfertigt.

Über eine feste Teilnahme des Beirates in v.g. Ausschüssen solle nun der Beirat beraten und entsprechend personelle Festlegungen treffen.

 

Nach Absprache mit den Beiratsmitgliedern wurde vereinbart, dass sich in der nächsten Arbeitsgruppensitzung Aktionsplan die Mitglieder sich zu jedem der vorgenannten Ausschüsse austauschen sollen, um eine geeignete Person für eine feste Ausschussteilnahme zu benennen. Über die Beiratsgeschäftsstelle werden benannten Personen mit deren zugehörigen Ausschussvertretung, nach vorheriger Zustimmung des Beiratsvorsitzenden, dann dem Büro für Gremienarbeit gemeldet. Das Büro für Gremienarbeit soll die benannten Personen dann in der Ausschussmitgliederliste als beratende Mitglieder fest aufnehmen.

 

Frau Burgdörfer teilte mit, dass Sie diese Form der Teilhabe der Beiratsmitglieder im Rahmen städtischer Gremienarbeit für eine tolle Sache halte. Sie regte an die Mitglieder allerdings an, dass es von Vorteil wäre, wenn die benannten Personen etwas Fachbezug zum jeweiligen Ausschuss mitbringen würden. Zu Ihrer Meinung, dass sie sich auch bestellte Dritte Personen stellvertretend für den Behindertenbeirat in Ausschüssen vorstellen könnte, erwiderte Herr Steigner, dass er es für besser halte, dass vorrangig die Besetzung der festen Sitze in den Ausschüssen von stimmberechtigen Mitgliedern des Behindertenbeirates erfolge.

 

Herr Dr. Ingenthron ruft zur Besprechung das von Mitgliedern eingebrachte Thema „Verwendung restlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“ auf.

 

Herr Leidner teilte den anwesenden Mitgliedern als Handvorlage eine Liste des Haushaltsmittel 2022 und der Ist-Ausgaben der zurückliegenden drei Jahre aus.

 

Die Ist-Ausgaben ab 2019 wurden deshalb gewählt, da der Beirat aufgrund Stadtratswahlen im Jahre 2019 für die Wahlzeit des Stadtrates neu berufen wurde.

 

Die Handvorlage enthielt folgende Ansätze/Ausgaben:

 

Kommunaler Haushalt Beiratsbudget 2022                                      6.000,00 Euro

 

Ausgaben Kalenderjahr 2021

 

  • Landesdolmetscherzentrale Gebärdensprache Frankenthal 

           

02.09.2021                                                                            233,08 Euro

 

Ausgaben Kalenderjahr 2020

 

  • Landesdolmetscherzentrale Gebärdensprache Frankenthal            

 

05.02.2020                                                                                        597,30 Euro

09.04.2020                                                                                        450,00 Euro

 

  • modus: medien + kommunikation Landau – Aktionsplan   

           

28.02.2020                                                                             3.212,76 Euro

 

  • Rademacher Übersetzungsdienst Mannheim

Leichte Sprache Aktionsplan                                                1.011,50 Euro

 

Ausgaben Kalenderjahr 2019

 

  • Landesdolmetscherzentrale Gebärdensprache Frankenthal

 

08.05.2019                                                                                        258,95 Euro

 

  • Kerschenbauer Ehrenamtspauschale Gebärde AG                          

 

09.05.2019      (4 AG Sitzungen)                                                      80,00 Euro

 

  • modus: medien + kommunikation Landau – Beiratslogo

 

08.11.2019                                                                                        2.380,00 Euro

 

 

Herr Boltz regte an, dass Kosten für den Aktionsplan von den Haushaltsmitteln des Beirates nicht verwendet werden dürfen. Dies sei Angelegenheit aus dem allgemeinen Verwaltungsbereich und müsse über sonstige Mittel der Verwaltung finanziert werden.

Herr Dr. Ingenthron entgegnete der Meinung von Herrn Boltz, dass er dies nicht so sehe. Die Erarbeitungs- und Druckkosten sind Teil des Beiratsarbeites und entsprechend aus den vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln auch zu finanzieren.

 

Frau Brunck stellte die Frage, wo die restlichen Mittel der Vorjahre seien? Hierzu erläutert Herr Scherer, dass es in den zurückliegenden Jahren keine festen Kostenansätze des Beirates gab. Angefallene Kosten wie der genannte Aktionsplan, die Dolmetscherkosten wurde stets über einen allgemeinen Haushaltsansatz beglichen.

 

Herr Steigner halte eine Auskunft über restlich zur Verfügung stehende Haushaltsmittel des Beirates für eine Bringschuld der Stadtverwaltung. Er plädiere daher für ein eigenes Budget ohne beiratsspezifische Kosten (wie zuvor genannt Kosten des Aktionsplanes, Dolmetscher).

 

Da der Beirat für die Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit gerne noch Flyer bzw. Aufsteller erarbeiten möchte, stellte Herr Steigner die Frage, ob restlich zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.

Herr Scherer teilte daraufhin mit, dass dies zwar kraft Gesetz der Gemeindehaushaltsverordnung bei bestimmten Haushaltsteilen möglich sei, hierunter aber diese Gelder nicht fallen. Eine Übertragung ist daher nicht möglich.

Schätzungsweise belaufen sich die Kosten für Flyer/Aufsteller auf ca. 1.000 bis 1.500 Euro. Wenn diese im nächsten Jahr gebraucht werden, dann sehe er die Möglichkeit den erforderlichen Betrag überplanmäßig im Nachtragshaushalt 2022 einzubinden. Damit könnten die Kosten für Flyer/Aufsteller über diese Mittel außerhalb der bereits geplante Haushaltsmittel 2022 von 6.000 Euro beglichen werden; diese stünden damit für weitere Kosten des Beirates im laufenden Haushaltsjahr 2022 noch vollumfänglich zur Verfügung.

 

Frau Règnard-Mayer teilte mit, das die Mitglieder über viele Stunden im Ehrenamt den Aktionsplan erarbeitet haben. Eine Übertragung von Restmitteln für noch anstehende Kosten oder ein zur Verfügung stehendes Beiratsbuget würde diese Arbeit wertschätzend „entlohnen“.

 

Herr Kolain erläuterte gegenüber den Mitgliedern nochmals, dass entgegen der Handvorlage es sich nicht um ein „offenes Budget“ zur freien Verfügung mit „Ansparpotential“ handelt. Es sind im Haushalt durch den Stadtrat beplanten Haushaltsmittel. Er merkte an, dass dies gerade unter einigen Mitgliedern zu Unklarheiten führt und möchte hierauf nochmals besonders hinweisen. 

 

Der Beiratsvorsitzende erklärte die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung einiger Mitglieder aus den restlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln –im Sinne der Gleichbehandlung des Beirates für Migration und Integration- für einen guten Zweck am Ende des Jahres 2021 als Spende zur Verfügung stellen zu können.

Um diese Gleichberechtigung zu dem v.g. Beirat erlangen zu können, fragt Herr Dr. Ingenthron die Mitglieder, ob es im anwesenden Gremium eine Zustimmung finden würde, wenn der Beirat dieses Jahr mit einer Summe von 2.000 Euro für einen guten Zweck aus Haushaltsmitteln eine Spende abgeben würde. Dies sei im Vorfeld mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Steigner, so abgestimmt worden. Wichtig sei allerdings, dass der Spendenzweck im Sinne § 1 der Beiratssatzung den Aufgaben des Beirates entspreche.

Zu dieser Frage einer diesjährigen Beiratsspende gab es von den Mitgliedern keine Einwände. Der genannten Summe von 2.000 Euro wurde zugestimmt.

Es wurde einvernehmlich abgeklärt, dass die Arbeitsgemeinschaft Aktionsplan in ihrer nächsten Sitzung am 02.12.2021 für die Vergabe der Spende eines guten Zweckes einen Vorschlag abschließend unterbreiten soll (es können auch mehrere Empfänger genannt werden). Allerdings können alle Beiratsmitglieder bereits im Vorfeld dem Vorsitzenden entsprechende Vorschläge unterbreiten.

 

Herr Scherer teilte mit, dass der Beirat zukünftig in einer seiner Sitzungen den Spendenwunsch durch Beschluss an den Stadtrat geltend machen soll. Dieser würde dann abschließend über eine entsprechende Beschlussvorlage die Genehmigung oder Ablehnung über Spendenwunsch erteilen. Des Weiteren wies Herr Scherer nochmals den Beirat bei der Verwendung von Haushaltsmittel-/Steuergeldern auf den haushaltsrechtlich verankerten Grundsatz der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit hin; dies insbesondere in Zeiten wo die Stadt weiterhin dem kommunalen Entschuldungsfonds unterliegt. Die Verwaltung habe keine Absicht dem Beirat Gelder zu verbergen.

 

Herr Thiel wies auf die Erläuterungen von Herrn Scherer ebenfalls nochmals hin und sehe Vorwürfe eines Verbergens von Haushaltsmitteln durch die Verwaltung als nicht gerechtfertigt.

 

Frau Burgdörfer betonte ebenfalls nochmals, das auf der Handliste der Begriff Budget unglücklich ausgedrückt ist, es handelt sich um einen haushaltsrechtlichen Ansatz (Kostenrahmen/Haushaltsmittel).

 

Herr Boltz fragte noch an, ob Spenden vorgeleistet werden müssten. Herr Scherer teilte mit, dass dies nicht so sei. Spenden werden durch die Verwaltung unmittelbar an die Begünstigten überwiesen.

 

Weitere Themen waren:

 

Frau Brunck machte darauf aufmerksam, dass Menschen mit Behinderung bei erhöhtem Bedarf für ihre Beiratsarbeit ggf. Assistenzleistungen bzw. Fahrdienste benötigen.

Zum Beispiel nimmt Sie vertretend für den Behindertenbeirat im Beirat Interessensvertretung des Eingliederungshilfeverbundes teil. Hier benötige Sie für die Hin- und Rückfahrt zur Sitzung einen behindertengerechten Fahrdienst. Dieser müsse durch die Stadtverwaltung zur Teilhabe der Beiratsarbeit als zusätzliche Kosten getragen werden.

 

Herr Kolain teilte mit, dass die von Frau Brunck gemachte Forderung der Kostenübernahme von Assistenzleistungen bzw. Fahrdienste im Rahmen der Beiratstätigkeit bei erhöhten Teilhabebedarfen übernommen werden müssten.

 

Am Ende der Sitzung teilte das Beiratsmitglied Herr Thomas Moser noch mit, dass er im April 2022 aus persönlichen Gründen (Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand) das Caritas Förderzentrum St. Paulus und Laurentius Landau/Queichheim verlassen werde. Er bedanke sich bereits jetzt bei den Mitgliedern für tolle ergebnisbringende Beiratsarbeit.

Herr Dr. Ingenthron bedankte sich für die bisher geleistete Arbeit im Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Herr Moser stehe für eine Person in der Szene die nachhaltige und vorbildhafte Arbeit geleistet hat. Er habe in vielen Bereich zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung viele Maßstäbe gesetzt.