Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Orth erklärte, dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 Bau GB zulässig ist.

Der Bauherr habe auch zwei der drei Forderungen aus dem Ort mit seiner neuen Planung erfüllt.

 

Herr Maier fragt das Gremium, ob Sie es für sinnvoll finden einen Antrag auf Veränderungssperre im Bebauungsplan zu stellen.

 

Herr Orth hat bedenken, wenn ein Wohnhaus mit einer hochwertigen Ausstattung gebaut wird, dass andere nachziehen und es dadurch in Dammheim zu Mieterhöhungen kommt. Noch sind die Mietpreise in Dammheim bezahlbar.

 

Herr Kappus meint, dass man niemand vorschreiben kann welche Ausstattung jemand für ein Wohnhaus auswählt. Und was den Baustil betrifft, stehen in diesem Gebiet sowieso schon sehr unterschiedliche Häuser, da ist ein modernes Gebäude kein Problem.

 

Herr Orth ist der Meinung, dass durch hochwertige Gebäude der Wert des Gebietes steigt und dadurch zukünftig auch die Mieten.

 

Herr Theuer geht es um die Gesamtsituation, wie es zukünftig weitergeht.

 

Herr Kappus ist auch der Meinung, dass man für die Zukunft das Thema besser klären sollte.

 

Das Gremium nahm die Informationsvorlage zustimmend zur Kentniss.

 

Der Ortsvorsteher wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Stadtrates einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Gebiete Dammheims zu stellen, für die es derzeit keine Bauleitplanung gibt.