Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz (Ausbaubeitragssatzung)“ als Satzung.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 23. September 2021, auf welche hingewiesen wird Das Konzept der wiederkehrenden Beiträge wird sehr gut angenommen. Allerdings stehe dieses immer vor Veränderungen durch die Rechtsprechung. In diesem Fall muss aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nun in allen Ortsteilen auf das A-Modell umgestellt werden.

 

Herr Joritz führte aus, dass eine Beibehaltung des B-Modells nicht mehr möglich sei, da dieses voraussetzt, dass in jedem Jahr ein beitragsfähiger Aufwand entsteht. Dies sei allerdings nicht mehr möglich, da aktuell keine Maßnahmen mehr geplant seien. Die Umstellung auf das A-Modell sei also alternativlos. Diese Umstellung wird dazu führen, dass in manchen Jahren kein Beitrag fällig wird und in den Jahren einer Maßnahme die entsprechenden Beiträge erhoben werden.

 

Frau Follmann wollte wissen, ob die Betroffenen rechtzeitig informiert werden, wenn in einem Jahr Kosten anfallen werden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass sobald eine Maßnahme geplant sei, die betroffenen Bürger darüber informiert werden, sofern dies möglich sei. Nicht alle Maßnahmen seien immer im Voraus planbar.

 

Frau Schwarzmüller stellte fest, dass es wegen der Umstellung auf das A-Modell zu höheren Beiträgen für die einzelnen Personen kommen wird und dass dies nicht für alle zu stemmen sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass in diesen Fällen die Mittel der Abgabenordnung wie zum Beispiel die Stundung oder die Ratenzahlung genutzt werden kann.

 

Herr Hartmann ergänzte, dass es nicht mehr zu horrend hohen Summen wie bei den Einmalbeiträgen kommen wird, da durch das Solidarsystem alle Anwohner der Abrechnungseinheit gemeinsam für die Maßnahme zahlen werden.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden