Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschläge:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom April 2021 des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Bebauungsplan „MH 7, Am Schlittweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom September 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 06.10.2021, auf die verwiesen wird, auf und erwähnte, dass insbesondere die verkehrliche Anbindung und Erschließung des Neubaugebietes in Mörzheim Thema der vorangegangenen Beratungen in den Gremien war. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade berichtete, dass es inhaltlich keine Veränderungen gegenüber der Entwurfsplanung gebe und während der Offenlage des Bebauungsplans keine nennenswerten abwägungsrelevanten Punkte von den Trägern öffentlicher Belange eingingen. Die Bedenken hinsichtlich der Erschließung des Neubaugebietes wurden vom Ortsbeirat mehrfach erörtert und sind in den Abwägungsprozess der Verwaltung eingeflossen. Die Verwaltung empfiehlt nach fachlicher Abwägung am Erschließungskonzept festzuhalten. Der Stadtrat könne somit in seiner nächsten Sitzung die öffentliche Bekanntmachung beschließen und Baurecht für die geplante Bebauung und Erschließung schaffen.

 

Herr Kamplade gab den Hinweis, dass auf der Seite 37 der Begründung zum Thema Wärmeversorgung noch eine Abstimmung mit der ESW (Energie Südwest) erfolgen werde. Unter anderem gehe es um Fragestellungen, weshalb keine Gasversorgung angestrebt werde und stattdessen mit einem „kalten Nahwärmenetz“ geplant werde. Ziel sei letztlich, individuelle Angebote zur Wärmeversorgung unterbreiten zu können. Aufgrund dessen werde sich die Fassung der Anlage 3 der vorliegenden Sitzungsvorlage bis zur Stadtratssitzung am 16.11.2021 auf dieser Seite noch ändern.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker habe zwar keine Bedenken gegen die Beschlussvorlage, werde allerdings die Sitzung des Ortsbeirates Mörzheim am 11.11.2021 abwarten, weshalb sie sich bei der hiesigen Abstimmung enthalten werde.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel positionierte sich in ähnlicher Weise wie Frau Rocker. Ihm fehle ebenfalls das Meinungsbild des Ortsbeirates. Dennoch finde er die Solarverpflichtung in der Beschlussvorlage gut und erinnerte an die schwierigen Diskussionen in der Vergangenheit. Innerhalb seiner Stadtratsfraktion gebe es unterschiedliche Auffassungen, so dass die CDU-Stadtratsfraktion zunächst mehrheitlich für die Beschlussvorlage stimmen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erinnerte daran, dass sich der Ortsbeirat seit dem Jahr 2012 für ein Neubaugebiet einsetzte. Auf der einen Seite freue man sich über das Neubaugebiet „Am Schlittweg“ und auf der anderen Seite sei die Ablehnung durch den Ortsbeirat nachvollziehbar, da seit dem Jahr 2018 immer wieder Vertreter:innen der Stadtverwaltung während der Ortsbeiratssitzungen anwesend waren. Ihnen wurde vom Ortsbeirat vermittelt, dass „kein Dorf im Dorf“ entstehen solle. Die Anbindung des Neubaugebietes an die bestehende dörfliche Struktur wurde stets in die Protokolle der Sitzungen aufgenommen aber nicht weiter von der Verwaltung berücksichtigt. Das Neubaugebiet solle integriert sein, betonte Herr Freiermuth erneut. Auch Anwohner:innen äußerten ihre Bedenken und sprachen sich für eine Einbahnstraßenregelung aus.

Herr Freiermuth ging zudem auf den Widerspruch „Satteldach vs. Flachdach“ ein. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Bau eines Flachdaches eine Bebaubarkeit von 0,4 GRZ ermögliche, ein Satteldach mit Zisterne und ggf. Solar hingegen nur eine Bebaubarkeit von 0,3 GRZ.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass zu allen Verfahrensabschnitten Diskussionen geführt wurden. In der Gesamtabwägung habe die Verwaltung die Situation anders als der Ortsbeirat eingeschätzt. Bislang gab es stets Mehrheiten bei den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussempfehlungen. Die Hinweise des Ortsbeirats seien nicht übergangen worden, sondern waren Teil einer sorgfältigen fachlichen Abwägung.

 

Herr Kamplade betonte hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung, dass auch die Verwaltung kein „Dorf im Dorf“ anstrebe. Der Anschluss an die bestehende Dorfstruktur könne mit den geplanten Wegen gut gelingen, so dass nicht die Rede von einem „abgekoppelten“ Neubaugebiet sein könne. Die Wohnqualität werde gesteigert, indem der Durchgangsverkehr unterbunden wird.

Herr Kamplade äußerte sich des Weiteren zur Kritik von Herrn Freiermuth. Bei den vergangenen Terminen mit dem Ortsbeirat wurde oftmals die Argumentation des Ortsbeirats gehört und im Anschluss abgewogen. Herr Kamplade betonte, dass seitens der Verwaltung keine falschen Zusagen gemacht wurden.

Zur Thematik „Satteldach vs. Flachdach“ erklärte Herr Kamplade, dass die Ausgangslage als diffizil zu betrachten sei. Schließlich gehe es um Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bzw. der Starkregenvorsorge. Ein Solardach solle nicht gegen ein Gründach ausgespielt werden, auch nicht aus ästhetischen Gründen. Herr Kamplade erwähnte, dass ein Retentionsdach bei Starkregenereignissen wasserrechtlich besser abschneide als eine überlaufende Zisterne. Unbestritten sei, dass Zisternen mit einem Fassungsvermögen von 8.000 Litern gut für die Umwelt seien – dies ändere aber nichts an der wasserrechtlichen Betrachtungsweise. Die unterschiedlichen GRZ-Kennzahlen sollen die Bauherren anregen, auf einen Dachausbau zu verzichten und stattdessen ein begrüntes Flachdach zu bauen. Abschließend erläuterte Herr Kamplade, dass sich unter Berücksichtigung der Statik Retentionsdächer und Solarnutzung nicht ausschließen.

 


Weitere Wortmeldungen ergaben sich nicht, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Ortsbeirat Mörzheim, dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat mehrheitlich bei fünf Enthaltungen und zwei Gegenstimmen empfahl, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.