Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.            Den im Vermarktungsexposé (Anlage 1) formulierten Ausschreibungs-bedingungen und -kriterien für die zwei Baufelder des Ausschreibungsverfahrens zur Grundstücksveräußerung 2021 im „Wohnpark Am Ebenberg“ wird zugestimmt.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung - wie im Vermarktungs-exposé (Anlage 1) beschrieben - durchzuführen und die Grundstücksvergabevorschläge nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens den Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 06.10.2021, auf die verwiesen wird, ein. Herr Kamplade werde im Folgenden über die letzte Vermarktungstranche berichten.

 

Herr Kamplade hatte eine Präsentation zur Veranschaulichung der Lage der Baufelder vorbereitet, die der Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Er betonte, dass die Stadt Landau in den vergangenen 12 Jahren viele Erfahrungen sammeln konnte und eine Vorreiterstelle bei Konzeptvergaben innehabe. Nun befinde man sich in Landau auf der Zielgeraden der Jahrhundertaufgabe „Konversion“ und zwei der letzten Grundstücke, die Baufelder 22a und 25b/d des Areals, sollen einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Die Vermarktungskonzeption konnte durch die vorangegangenen Vermarktungsrunden stets optimiert werden, so dass eine gute und qualitätvolle Einbettung in die Stadt und deren gewachsene Bestandsumgebung möglich sei.

Im weiteren Verlauf seiner Präsentation ging Herr Kamplade auf die einzelnen Baufelder und deren Vergabekriterien sowie Besonderheiten ein.

Bei der Vergabe der Baufelder empfiehlt es sich, einen Festpreis für die Grundstücke festzulegen. Da der Bodenpreis erneut angestiegen sei, müsse der Preis höher als bei der letzten Vermarktungstranche angesetzt werden. Festpreise bieten Klarheit und Planungssicherheit für mögliche Investoren. Zudem werden sowohl ökologisches Bauen im Hinblick auf die Materialauswahl, Baustoffe, Langlebigkeit und Energienutzung als auch soziale Aspekte stärker gewichtet.

Das Baufeld 25b/d wurde aus zwei Teilflächen zu einem Grundstück zusammengefügt. Eine Herausforderung stelle die Nähe zur Panzerhalle dar. Hinsichtlich der baufeldbezogenen Kriterien schlage die Verwaltung eine geringere Gewichtung der sozialen Aspekte vor. Demnach werde nicht beabsichtigt, die Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 33,3 % der neugeschaffenen Wohnfläche auszureizen. Vielmehr sei eine andere Wertung, z.B. für gemeinschaftliche Wohnformen, einzubeziehen. Herr Kamplade betonte zudem, dass der zu erwartende Grundstückspreis der höchste je erzielte während der gesamten Vermarktung der letzten Jahre sein werde.

Zum weiteren Vorgehen erwähnte Herr Kamplade, dass auch bei dieser Vermarktungsrunde ein Zusammenschluss von Fachleuten in Form einer Jury beabsichtigt sei. Eine Abfrage der Jurybesetzung bzw. Fachpreisrichter werde im Moment von der Verwaltung durchgeführt. Bis März oder April 2022 werde dann ein Vergabevorschlag von der Verwaltung an den Stadtrat unterbreitet. Die Vergabe der Grundstücke erfolge schlussendlich anonym während einer Stadtratssitzung.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski fand es spannend zu sehen, wie sich das Gebiet in den letzten Jahren veränderte und entwickelte. Sie würde begrüßen, wenn „viel Wohnraum“ auf den letzten Grundstücken realisiert werden würde. Dies würde auch gut zur vorhandenen Struktur passen.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker sprach ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit der Verwaltung aus. Verbindliche Vorgaben seien ihrer Meinung nach begrüßenswert. Frau Rocker wollte jedoch wissen, wie die Verwaltung einer mit hohem Verkaufserlös behafteten Weiterveräußerung einer Wohnung des Investors entgegenwirken könne. Sie würde dahingehend noch klarere Positionierungen seitens der Verwaltung erwarten. Zudem regte Frau Rocker an, eine Neuausrichtung des Erbbaurechtes in Betracht zu ziehen. Die Stadt Landau würde hier nicht ihre Potentiale ausschöpfen, stellte Frau Rocker fest.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel bestätigte, dass die Stadt bei der Konzeptvergabe mit Festpreisen bisher gute Erfahrungen sammeln konnte. Positiv wertete er, dass zum einen Maßgaben gesetzt werden aber zum anderen keine allzu großen Einschränkungen für Investoren bestünden. Dass nun eine stärkere Gewichtung der energetischen Aspekte bei der Vergabe der letzten Baufelder erfolgen solle, begrüßte Herr Löffel. Allerdings befürchtete Herr Löffel, dass durch die hohen energetischen Anforderungen auch die Baukosten bzw. das Investitionsvolumen höher sein werden.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Wadle fand die Vorgehensweise und den Einbezug einer Jury gut, äußerte allerdings, dass er gegen die Sitzungsvorlage stimmen werde. Zur Begründung erwähnte Herr Wadle, dass die Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau und die energetische Bauweise mehr Gewichtung in der Bewertung erhalten sollten.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth begrüßte das große Spektrum der Vergabekriterien und den Einbezug einer Jury. Es habe sich bei der Grundstücksvergabe gezeigt, dass eine stückchenweise Vermarktung der Flächen gut war und sich letztlich bewährt habe.

 

Herr Kamplade nahm insbesondere Bezug auf Frau Rockers Wortmeldung. Explodierende Immobilienpreise führten letztlich dazu, dass sich die Stadt Landau in Form eines Bündnisses für gemeinwohlgerichtetes Bauen auf Landesebene einbringe. Es sei keine Selbstverständlichkeit, dass große Renditen bei den hohen Grundstückspreisen fließen würden bzw. abzuschöpfen wären. Eine Beschränkung des Projektentwicklers hinsichtlich der Weiterveräußerung der neu gebauten Wohneinheiten gehe zu weit. Wichtig sei, dass die erzielten Gelder der Bodenpreise in eine qualitätvolle Gestaltung des Stadtquartiers fließe und nachhaltige sowie zukunftsweisende Konzepte bei der Vergabe stark gewichtet werde.

Zum Thema „Erbbaurechte“ erwähnte Herr Kamplade, dass diese immer wieder auf Landesebene diskutiert werden. Interessant sei das Auferlegen von Erbbaurechten allerdings nur, wenn keine Fördermittel in die Entwicklung der Grundstücke geflossen wären. Im Wohnpark Am Ebenberg flossen über ein Konversions-Förderprogramm Gelder in die Entwicklung des Quartiers. Über den Verkauf der Grundstücke wurde der Haupterlös für die Entwicklung erzielt, dies senke letztlich den öffentlichen Förderbedarf und ließe sich durch Erbpachtzinsen in der Entwicklungszeit nicht ausgleichen. Ähnlich verhalte sich dies in den Neubaubaugebieten nach dem vom Stadtrat beschlossenen Baulandmodell.


Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Hauptausschuss und dem Stadtrat empfahl, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.