Die Vorstellung „Beratungsstelle für Wohnraumsicherung am Caritas Zentrum Landau“ erfolgte durch Herrn Steffen Mather.

 

Die Power-Point Folie zum Vorstellungsthema ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt. Die Dokumentation gibt im Wesentlichen den Inhalt der Projektvorstellung von Herrn Mather wieder.

 

Zusätzliche Erläuterung

 

-       Problematik „barrierefreier Wohnraum“ steht in der Stadt nicht ausreichend zur Verfügung

-       Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung sind besonders bei Wohnraumverlust von fehlender Akzeptanz bei Vermietern für die Anmietung von neuem Wohnraum betroffen

-       Notunterkünfte dürfen keine Dauerlösungen sein, diese müssen, wenn überhaupt erforderlich, nur für einen Kurzaufenthalt angedacht sein.

 

Frau Kleemann wollte wissen wie Unterbringungen in Notunterkünften bei wohnungslosen Menschen von statten gehen. Herr Mather erklärte, dass diese überwiegend aufgrund von ordnungsrechtlichen Einweisungen aus Gründen Schutz der Gesundheit, Leib und Leben erfolgt.

 

Herr Moser möchte als Leiter des Caritas Förderzentrum St. Paulus und Laurentius nochmals betonen, dass dieses Projekt sehr wichtig für die Region ist. Gerade bei Menschen die ohne Verschulden in eine Wohnungslosensituation geraten, ist diese Stelle ein wichtiger Anlaufpunkt. Sie dient z.B. auch der Abwendung von stationären Unterbringungen.

 

Herr Dr. Ingenthron gab in diesem Zusammenhang an, dass auch von Seiten der Stadt der Bedarf an Wohnraum bekannt ist.

Den erforderlichen Wohnbedarf im Bereich der Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung ist der Psychiatriebeirat eingebunden; dieser strebt hierzu zunächst eine Bedarfsanalyse an, um danach das weitere Vorgehen zu besprechen. 

 

Frau Hammer konnte auch von Seiten der Lebenshilfe das knappe Wohnungsangebot bei Wohnungslosigkeit im Bereich Menschen mit Behinderung bestätigen. Es gebe mehr Anfragen als Angebote gemacht werden können.

 

Herr Boltz teilte zum Neubau des Großanlagenwohnbaues von Herrn Ruppert in der Dagobertstraße mit, dass seiner Kenntnis nach durch Zuschussfinanzierung im gesamten Gebäude 12 Wohnungen barrierefrei gebaut wurden. Eine Vermietung dieser Wohnungen kann, verbunden durch die staatlichen Zuschüsse, nur unter der Bedingung der Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erfolgen.

Bei zwei Wohnung sei die Vermietung an Menschen mit Behinderung mit Wohnraumberechtigungsschein erfolgt. In 10 Wohnungen dieses barrierefreien Wohnraumes leben zwar Menschen mit Wohnraumberechtigungsschein, diese sind aber nicht behindert. Dies ist nicht zweckdienlich.

 

Herr Leidner teilte hierzu mit, dass die barrierefreie Wohnung (insbesondere R-Wohnraum) grundsätzlich nur an Menschen mit Behinderung mit Wohnungsberechtigungsschein vermietet werden dürften; dies bis zum Ende der Zeitvorgaben des Zuschussgebers. Die Eigentümer müssten daher, bevor Sie solchen Wohnraum an Menschen ohne Behinderung vermieten, sich angemessen darum bemühen, ob es nicht vorrangig Mieter unter Einhaltung der Zuschussrichtlinien gibt. Hier wären die Stadt, der Behindertenbeauftragten oder Mitglieder des Behindertenbeirates eine gute Anlaufstelle. Erst wenn hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, dann bestehe die Möglichkeit der weiteren Vermietung an Menschen ohne Behinderung mit Wohnraumberechtigungsschein. Um diesen Wohnraum wieder zeitnah Menschen mit Behinderung anbieten zu können wäre ein zeitlich befristeter Mietvertrag von Vorteil. Zeitliche befristete Vergabe eines solchen Mitraumes an Nichtbehinderte betont auch nochmals Herr Steigner.

 

Frau Burgdörffer wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Zuschuss für die Beratungsstelle auf zwei Jahre befristet ist.

 

Herr Scherer erläuterte, dass die bisherigen Stellen für die Betreuung der Obdachlosenunterkunft im zweiten Halbjahr noch um eine weitere 0,75 Stelle aufgestockt wurde.

 

Frau Burgdörffer und Herr Kolain bekräftigen nochmals zum Thema von Herrn Boltz und Herrn Leidner, dass die EUTB, der Beauftragte und Beirat wichtige Ansprechpartner sein könnten.

Des Weiteren sei Herr Kolain der Auffassung, dass von Seiten der Stadt zur Abwendung von Wohnungslosigkeit mehr städtischen Wohnraum erstellt werden müssten; insbesondere gelte dies bei Notunterbringungen den Menschen für eine „Zwischenzeit“ eine angemessene Wohnung anbieten zu können.