Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom April 2021 des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Bebauungsplan „MH 7, Am Schlittweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom September 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 6. Oktober 2021, auf welche hingewiesen wird.

 

Herr Freiermuth stellte fest, dass der Ortsteil Mörzheim schon seit 2012 auf diesen Bebauungsplan wartet. Allerdings stimmt der Ortsbeirat seit 2018 einstimmig gegen die aktuelle Planung. Er hoffe darauf, dass die Ideen und Meinungen des Ortsbeirates gehört werden und auch tatsächlich in die Entscheidungsfindung und den Bebauungsplan miteingehen. Zu diesem Thema wird in den kommenden Tagen ein Antrag der Fraktion eingehen.

 

Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen nachfolgenden