Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem nachfolgenden Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, der Ergebnisverwendung, der Neugliederung der Rücklage und der Entlastung des Vorstandes zuzustimmen:

 

Der Verwaltungsrat

 

a)   stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2020 wie folgt fest: Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 95.763.558,58 € und den Jahresgewinn mit 499.429,53 €, der sich aus folgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:

 

     Abwasserbeseitigung mit                                       470.703,06 €

     Abfallentsorgung mit                                              23.807,75 €

     Bauhof mit                                                          122.496,63 €

     Straßenreinigung mit                                           -130.255,98 €

     Service                                                                  12.678,07 €

 

 

b)   beschließt die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Bauhof und Service wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Straßenreinigung wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

 

c)   beschließt zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit des Betriebes die Aufteilung der Allgemeinen Rücklage in eine Erhaltungs-Rücklage und eine Ausgleichs-Rücklage wie folgt:

 

Erhaltungs-Rücklage zum 31.12.2020

       Abwasserbeseitigung                            25.634.986,59

       Abfallentsorgung                                   2.095.770,09 €

       Straßenreinigung                                       47.256,96 €

       Bauhof                                                    864.536,29 €

       Service                                                          32.000 €

 

      Ausgleichs-Rücklage zum 31.12.2020:

       Abwasserbeseitigung                                         0,00 €

       Abfallentsorgung                                   8.665.862,64 €

       Straßenreinigung                                   1.281.302,00 €

       Bauhof                                                     80.295,49 €

       Service                                                             0,00 €

 

d)   Die Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel für Investitionen in Höhe von 2.564 T€ in das Wirtschaftsjahr 2021.

 

e)   beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2020.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 14. September 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man sehe ein insgesamt erfreuliches Ergebnis.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: