Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom April 2021 des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Bebauungsplan „MH 7, Am Schlittweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom September 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 6. Oktober 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dürphold erklärte, dass der Bebauungsplan, wie er hier vorliege, nicht der Wunsch des Ortsbeirates sei. Hier sei der Ortsbeirat über einen Zeitraum von 3 Jahren ignoriert worden. Man habe nicht versucht, mit dem Ortsbeirat zu sprechen. Es sei einfach ausgesessen worden.

Der Vorsitzende entgegnete, dass man nicht immer allen Anregungen der Ortsbeiräte folgen könne. Dies habe aber nichts mit einer Missachtung oder Geringschätzung der Ortsbeiräte zu tun.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit28 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: