Sitzung: 16.11.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 610/684/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Entwurfsfassung des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ vom April 2021
entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 17.09.2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom April
2021 des Bebauungsplans „MH 7, Am Schlittweg“ entsprechend den in der als
Anlage 4 beigefügten Synopse vom 17.09.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan „MH 7, Am Schlittweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom September 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 6. Oktober 2021, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied
Dürphold erklärte, dass der
Bebauungsplan, wie er hier vorliege, nicht der Wunsch des Ortsbeirates sei.
Hier sei der Ortsbeirat über einen Zeitraum von 3 Jahren ignoriert worden. Man
habe nicht versucht, mit dem Ortsbeirat zu sprechen. Es sei einfach ausgesessen
worden.
Der Vorsitzende entgegnete, dass man nicht immer allen Anregungen der Ortsbeiräte folgen könne. Dies habe aber nichts mit einer Missachtung oder Geringschätzung der Ortsbeiräte zu tun.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit28 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: