Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage des Umweltamtes vom 12.10.2021, auf die verwiesen wird, ein. Er erinnerte an die bereits im Frühjahr 2021 im Stadtrat beschlossene Sanierung und zeitgemäße Gestaltung des Ostparks samt dem Schwanenweiher. Für die Sanierung, die auch aus Sicherheitsgründen erfolgen sollte, konnte eine besondere Förderung generiert werden, so dass die Kosten für den städtischen Haushalt bei ca. 10 % der Gesamtkosten lagen. Nun musste allerdings festgestellt werden, dass eine erhebliche Kostensteigerung vorliege. Der Vorsitzende begrüßte daher Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Klein vom betreuenden Planungsbüro Maleton und Klein aus Neustadt an der Weinstraße, der den Ausschussmitgliedern die Kostensteigerungen im Folgenden erläutern werde.

 

Herr Klein, der bereits während der Sanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums und des Freibads Kontakte zur Stadt Landau pflegen konnte, bezeichnete die Sanierung des Ostparks als eines seiner bisher kompliziertesten Projekte. Herr Klein erklärte, dass erst nach der Trockenlegung des Schwanenweihers die Probleme mit dem Grundwasser auftraten und ersichtlich wurden. Zudem war die vorhandene Schlammschicht am Grund des Gewässers höher als zuvor durch stichprobenartige Messungen angenommen. Bei den weiteren Beprobungen des Schlammes wurden erhebliche Schadstoffbelastungen festgestellt, weshalb die ursprüngliche Absicht, den Schlamm wieder bei der Neugestaltung zu verbauen, verworfen werden musste. Nun müsse der Schlamm hingegen teuer entsorgt werden. Überrascht zeigte sich Herr Klein über Kampfmittel, die in der Schlammschicht gefunden wurden. Da viele Störstellen, trotz Sanierung des Gewässers in den 1970er Jahren, auftraten, müsse eine baubegleitende Sondierung der Kampfmittel erfolgen. Abschließend erläuterte Herr Klein, dass neue Überlegungen zur Abdichtung des Weihers gemacht werden müssen. Die zunächst beabsichtigte Verbauung von Betonitmatten müsse verworfen werden. Dies liege mitunter an den Flachwasserzonen, deren anzusiedelnde Pflanzen die Betonitmatten aufgrund des niedrigen Wasserstandes zu sehr durchwurzeln würden.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Klein für dessen Darstellung der Gegebenheiten. In der Verwaltung wurden die neuen Erkenntnisse intensiv diskutiert. Die derzeitige Blumenwiese im Bereich des Schwanenweihers könne nicht von Dauer sein, auch aufgrund klimatischer Aspekte.

 

Der Beigeordnete merkte ergänzend an, dass vor der hiesigen Sitzung die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Sanierung des Ostparks im Umweltausschuss diskutiert wurden. Es sei beabsichtigt, in jeder Sitzung des Umweltausschusses ab sofort über den Sachstand der Sanierung zu berichten. Eine Blumenwiese durch „die Hintertür“ werde es nicht geben, versicherte der Beigeordnete.

Dass eine Granate aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden wurde, sei ungewöhnlich – insbesondere, weil nach dem Krieg Ausbaggerarbeiten im Bereich des Schwanenweihers stattfanden.

Der Beigeordnete betonte, dass geprüft werde, ob die Fördergelder um die Kostensteigerungen erweitert werden können. Fördergelder aus dem Programm „Aktion Blau Plus“ schloss der Beigeordnete aber aus, da es sich beim Schwanenweiher um ein künstliches Gewässer handele. Der Weiher, der aus Festungszeiten stammte, dürfe auch aus Gründen des Denkmalschutzes nicht beliebig verkleinert werden. Auch Herr Klemm, sein Vorgänger, habe in der Vergangenheit versucht, Gelder für die Sanierung – auch auf Grund des Umkippens des Gewässers in den Sommermonaten – zu akquirieren.

Abschließend erwähnte der Beigeordnete, dass weitere Beratungen im Ältestenrat anstünden, die sich mit Finanzierungsmöglichkeiten der Mehrkosten auseinandersetzen werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold sprach sich für den Erhalt und Wiederaufbau des Schwanenweihers aus. Könne denn im Zuge der Verkleinerung des Gewässers die Tiefe erweitert werden? Er befürchte, dass bei einer Tiefe von lediglich 1,5 m die Kühlung nicht ausreiche, um ein erneutes Umkippen des Gewässers zu verhindern. Was könne finanziell eingespart werden, wenn der Weiher noch weiter verkleinert werden würde?

 

Herr Klein ging auf die von Herrn Eisold angesprochene Wassertiefe ein. Diese werde im Süden 1,5 m betragen, im Norden jedoch weniger, was mit dem Grundwasser zusammenhänge. Über Pumpen könne das Wasser vom nördlichen Bereich in den südlichen gelangen und zirkulieren. Eine weitere Verkleinerung des Gewässers sei aus städtebaulichen und denkmalrechtlichen Gründen auszuschließen und im Allgemeinen sehr sensibel zu handhaben, erläuterte Herr Klein.

 

Herr Kamplade erklärte, dass eine Verkleinerung des Schwanenweihers keine Option darstelle und es diesbezüglich bereits Gespräche mit der Fachaufsichtsbehörde, hier Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), gab. Mit der dargelegten Planung wurde eine Linie gefunden, die sowohl das Umweltamt als auch die Untere Denkmalschutzbehörde mittragen könne. Nach wie vor gelte das Prinzip der Eingriffsminimierung, rief Herr Kamplade abschließend in Erinnerung.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel nannte die Kostensteigerung als schmerzlich und bedauerte, dass Maßnahmen im Park gestrichen werden müssen, um die Steigerung der Kosten zu kompensieren. Er mache seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage von den Aussichten auf den Erhalt weiterer Fördergelder abhängig. Von wem werde es hierzu die besagte fachliche Begründung für den Antrag bei den Aufsichtsbehörden geben?

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth hinterfragte, wie solche Kostensteigerungen möglich seien. Er kritisierte zum Beispiel die Kosten für die Entsorgung des Schlamms, denn schon einem Laien hätte klar sein müssen, dass der Schlamm Schadstoffe enthalte. Herr Freiermuth fühle sich von den Kostensteigerungen „erschlagen“ und bedauerte, dass die Akzentbeleuchtung gestrichen werden müsse. Wie könne die Kostensteigerung abgefangen werden?

Herr Freiermuth sprach sich weder für die Beibehaltung der Blumenwiese noch für eine Verkleinerung der Weiherfläche zu einem „Weiherchen“ aus. Auch sah er das Anlegen von Flachwasserzonen als kritisch an, da neben der Durchwurzelung der Zonen auch ein Umkippen des Gewässers die Folge sein könne.

 

Herr Klein erläuterte, dass wegen des Eindringens von Grundwasser die Errichtung von größeren Flachwasserzonen zwingend erforderlich werde. Die Beschränkungen durch den Grundwasserspiegel begrenze letztlich auch die Tiefe des Gewässers. Da allerdings Flachwasserzonen stärker von Durchwurzelungen der Vegetation betroffen seien, müsse eine alternative Methode der Weiherabdichtung herangezogen werden. Daher empfahl Herr Klein das Verbauen von Kies-Sand-Gemischen anstatt der ursprünglich angedachten Betonitmatten.

Herr Klein merkte an, dass die neuen Erkenntnisse und Gegebenheiten die bisherige Planung sowie deren Anfangsparameter in Frage gestellt haben. Wolle man nun das ursprünglich verabschiedete Konzept stur weiterverfolgen?

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth stellte eine Verständnisfrage zu den unterschiedlichen Grundwasserspiegeln des Weihers. Wie hoch sei der Unterschied von Nord nach Süd?

 

Herr Klein antwortete Herrn Freiermuth und nannte einen Unterschied von ca. 50 cm.

Weiterhin verdeutlichte Herr Klein, dass die Entwurfsplanung Voraussetzung für die Fördergeldbewilligung war. Die stichprobenartige Untersuchung des Schlamms am Boden des Weihers erfolgte vor der Planung. Herr Klein gab zu bedenken, dass jede Probe Untersuchungskosten von ca. 7.000 EUR verursache. Die Höhe der Kosten hänge z.B. mit dem Einsatz teurer Gerätschaften zusammen. Eine Abwägung des Verhältnisses Aufwand zu Ergebnis sei Bestandteil der Risikobewertung gewesen.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Silbernagel stellte eine Frage in Bezug auf die Verwendung von Betonitmatten. In der vorherigen Planung seien diese als „non plus Ultra“ dargestellt worden, was nun nicht mehr der Fall sei. Welche Nachteile habe das jetzt favorisierte Kies-Sand-Gemisch? Letztlich müsse er die Höhe der Kostensteigerungen „sacken“ lassen, weshalb er sich bei der hiesigen Abstimmung enthalten werde.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski sah keinen großen ökologischen Wert des Schwanenweihers und bat darum, das Blumenmeer ggf. anders zu betrachten. Dennoch werde sie der Beschlussvorlage zustimmen. Sollten jedoch noch weitere Kostensteigerungen anstehen, werde sie das Projekt in Frage stellen.

 

Der Vorsitzende fragte nach dem weiteren Vorgehen, da eine Blumenwiese anstatt des Weihers keine Lösung darstelle. Er gehe von weiteren Erkenntnissen bis zur Hauptausschusssitzung am 02.11.2021 aus, weshalb er vorschlug, die Beschlussfassung zurückzustellen. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses gebe es vermutlich auch eine erste Einschätzung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Erweiterung der Fördergelder.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Wadle kritisierte, dass für den Sozialpass kein Geld im städtischen Haushalt vorhanden sei und dennoch ein Gewässer ohne Mehrwert unterstützt werde. Daher werde er gegen die Beschlussvorlage stimmen.

 

Der Vorsitzende bezeichnete die Sanierung des Ostparks als eine Investition für die nächsten Generationen.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch befürwortete den Vorschlag von Herrn Hirsch und sprach sich für das Zurückstellen der Abstimmung aus.

Herr Lerch richtete mehrere Fragen an Herrn Klein. War die Beprobung des Schlamms im Vorfeld ausreichend? Warum wurde die Abdichtung des Weihers nicht direkt in den Förderantrag aufgenommen? Herr Klein sollte Herrn Lerchs Auffassung nach durchaus in der Lage sein, die geforderte „sehr gut gemachte fachliche Begründung“ gegenüber der Förderstelle vorzunehmen.

 

Herr Klein nahm Bezug auf den Wechsel des Abdichtungssystems. Unter der Vorgabe, das wirtschaftlichste System zu wählen, fiel die Entscheidung, Betonitmatten zu verbauen. Damals ging man allerdings auch von weniger Flachwasserzonen aus, von denen die Gefahr der Durchwurzelung der Abdichtung ausgehe. Die neuen Erkenntnisse würden nun für den Einbau des Kies-Sand-Gemischs sprechen.

Mit Kampfmittelfunden aus dem Zweiten Weltkrieg habe man zwar aufgrund der Nähe zum Bahnhof gerechnet, allerdings nicht bereits im Schlamm aus den 1970er Jahren.

Herr Klein werde die Gründe der Kostensteigerungen gegenüber der Förderstelle darlegen.

 

Der Beigeordnete verwies auf eine Vielzahl von Projekten in Landau, bei denen die Fördermittelgeber von einer festen Förderhöhe unabhängig von der realen Kostenentwicklung ausgehen. Kommt es zu Änderungen in Bezug auf die ursprünglichen Gegebenheiten, müsse die Stadt die Zusatzkosten stemmen. Als Beispiel nannte er die Sporthalle West, deren Kostensteigerung mitunter durch die Inflation zu begründen sei.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch gab zu bedenken, dass die Zusatzkosten der Sanierung nicht mit steigenden Baukosten einhergingen.

 

Der Vorsitzende bat die Ausschussmitglieder darum, die Diskussion nicht weiter zu vertiefen und die bis zum Hauptausschuss zu erwartenden Erkenntnisse abzuwarten.

 


Da sich keine Einwände gegen die vorgeschlagene Vorgehensweise des Vorsitzenden ergaben, wurde die Beschlussfassung zurückgestellt. Der Vorsitzende verwies auf die Sitzung des Hauptausschusses am 02.11.2021.