Der Vorsitzende leitet in das Thema ein und betont, dass sich die Wichtigkeit der Bereiche Jugend und Soziales auch in der Haushaltsplanung widerspiegelt, der mehr als die Hälfte des Gesamtetats ausmacht (circa 77 Millionen Euro).

Herr Boy stellt die Haushaltsplanung anhand einer Powerpointpräsentation vor (s. Anhang).

 

Herr Eisenstein ergänzt, dass die Verstetigung bereits bestehender Projekte im kommenden Jahr fokussiert werden soll.

 

Herr Janke spricht die Verhandlungen zur bisher noch ausstehenden Vereinbarung zur Übernahme der Personalkosten im Bereich der Kindertagesstätten an und bedankt sich für das Entgegenkommen der Stadt, die im Vorfeld einer Vorauszahlung der Personal- und Sachkosten zugestimmt hatte. Er bittet um Vertiefung der Haushaltsplanung, bezüglich der Bemessensgrundlage und dem Umgang mit Fehlbedarfen für das Jahr 2022.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht, dass kein Rechtsanspruch aus dem Haushalt abgeleitet werden kann. Er befürworte eine Lösung auf Landesebene, die den Trägern weiterhin ein gutes Arbeiten erlaube, anstelle von Einzelvereinbarungen.

 

Frau Saßnowski nimmt Bezug zur letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und dem Vortrag von Herrn Müller (Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz) zum Thema „Die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen im Kontext sozio- und infrastruktureller Einflussfaktoren“. Sie fragt nach, ob es präventive Maßnahmen für Jugendliche Ü21 (Careleaver-Bewegung) gibt und wie diese wissenschaftlich begleitet werden. Insgesamt benötige man längerfristige und niedrigschwellige Begleitungsangebote, die auch im Budget „Soziale Leistungen“ berücksichtigt werden sollten.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Unterstützungsbedarfe in Multiproblemlagen ansteigen und entsprechend Hilfsangebote ausgeweitet werden, die auch wissenschaftlich evaluiert werden. Dies führt auch zum Anstieg der Sozialausgaben und auch die Höhe der freiwilligen Leistungen nimmt zu.

 

Herr Eisenstein berichtet, dass das Stadtjugendamt seit mehr als zwölf Jahren durch das ISM wissenschaftlich begleitet wird. Es finden regelmäßige Datenabfragen statt. Im aktuellen Bericht des ISM weist die Stadt Landau die niedrigsten stationären Einzelfälle in Rheinland-Pfalz auf. Landau sei durch vielfältige präventive Angebote gut aufgestellt. Gesellschaftliche Entwicklungen werden berücksichtigt, Maßnahmen sowie –bausteine bedarfsgerecht angepasst. Auch die Jugendlichen im Alter ab 21 Jahren erhalten bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Insgesamt gelingt es, die meisten Jugendlichen bis zu ihrem 21. Lebensjahr zu verselbständigen.

 

Herr Schönhöfer ergänzt, dass im Haus der Jugend bereits die Ferienplanung für das Jahr 2022 feststeht und man gemeinsam mit dem Jugendtreff Horst sowie dem Mehrgenerationenhaus Landau 18 Ferienwochen geplant habe. Er ergänzt zur ISM-Statistik, dass Gelder, die in die offene Jugendarbeit investiert werden, dazu führen, dass die Ausgaben in der Hilfe zur Erziehung nachweislich sinken.

 

Frau Albrecht-Pinnow stellt die Frage an Herrn Eisenstein, wie bei Beantragung von Hilfen nach §35a SGB VIII vorgegangen wird und ob es in diesen Fällen eine Schnittstellenfinanzierung mit dem Sozialamt gibt?

 

Herr Eisenstein antwortet, dass die Leistungen aktuell noch zwischen dem Sozialamt und dem Stadtjugendamt aufgeteilt sind. Mit Inkrafttreten des Jugendstärkungsgesetzes wird das Jugendamt für alle Personen bis zum 18. Lebensjahr zuständig sein. Aktuell gäbe es neben Mischhilfen, bei denen das Sozialamt im Bereich der Eingliederungshilfe unterstützt und das Jugendamt die sozialpädagogische Betreuung übernehme auch regelmäßige Fallbesprechungen und Teamsitzungen.