Sitzung: 11.11.2021 Ortsbeirat Mörzheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/038/2021
Beschlussvorschlag:
1. Der
Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf
der „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Landau Mörzheim
(Gestaltungssatzung Mörzheim)“ als Satzung.
2. Der Stadtrat beschließt den dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Erhaltungssatzung für den
historischen Ortskern von Landau Mörzheim (Erhaltungssatzung Mörzheim)“ als
Satzung.
Die Vorsitzende begrüßte den Dorfentwicklungspartner, Herrn
Blecher. Vor einer Woche habe eine Informationsveranstaltung für alle
Ortsvorsteher stattgefunden, bei der das Stadtbauamt und Vertreter der Firma
Rittmannsperger, die Gestaltungssatzungen erläutert hätten. Die bisherige
Fassung der Gestaltungssatzung gelte seit mehr als 30 Jahren und sei in
bestimmten Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Zudem habe diese für alle
Stadtdörfer gegolten, ohne deren Besonderheiten zu würdigen. Mit öffentlichen
Dorfspaziergängen und der Onlinebeteiligung habe auch eine konstruktive
Bürgerbeteiligung stattgefunden. Nun seien für jeden Ortsteil eigene
Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen erarbeitet worden.
Herr Blecher erläuterte anhand einer Präsentation die
Grundlagen und Inhalte der Gestaltungssatzung und der Erhaltungsatzung für
Mörzheim. Die alte, nach wie vor gültige Gestaltungssatzung sei nicht
rechtsfest. Daher seien nun auch für Mörzheim zwei neue Satzungen, eine
Erhaltungssatzung und eine Gestaltungssatzung erarbeitet worden. In der
Erhaltungssatzung würde man die städtebauliche Natur der einzelnen Stadtteile
regeln. Mörzheim weise einen homogenen Dorfkern auf, der erhaltenswert sei und
auch erhalten werden müsse. Dabei sei man einem Investorendruck von außen
ausgesetzt. Beibehalten werden solle die für Mörzheim typische
Haus-Hof-Bebauung. Es werde zur weiteren Ausgestaltung für jeden Ortsteil eine
eigene Gestaltungsfibel geben.
Die
Gestaltungssatzungen seien für den Bestand, nicht jedoch für freie Flächen. Bei
der Erstellung der Satzungen habe man versucht, die Anregungen aus der
Bürgerbeteiligung aufzunehmen. Lange diskutiert worden sei ja die Zulässigkeit
von Solaranlagen in einem „Widerspruch“ zum Ortsbild. Dies sei mittlerweile
geklärt, Solaranlagen seien nicht genehmigungspflichtig und somit zulässig.
Ortsbeiratsmitglied
Oliver Kopf fragte, ob die
Gestaltungssatzung auch bei der Umgestaltung von Grundstücken greife.
Herr Blecher machte deutlich, dass es um die Struktur des
Dorfes gehe. Baulinien aber seien zum Beispiel in der Gestaltungssatzung nicht
regelbar.
Ortsbeiratsmitglied
Freiermuth verwies auf die
für Mörzheim typische fränkische Haus-Hof-Bebauung. Seine Frage gehe dahin, ob
es in der Gestaltungssatzung hierfür einen Bestandsschutz gebe.
Herr Blecher unterstrich, dass die Gestaltungssatzung nur
bei Veränderungen gelte, nicht bei Bestand.
Ortsbeiratsmitglied
Stentz hielt es für wichtig,
dass bei Neubauten nicht im hinteren Bereich, sondern straßenseitig gebaut
werde.
Herr Blecher erklärte, dass dies nicht Bestandteil der
Satzungen sei. Dies regele im Grunde die Landesbauordnung.
Ortsbeiratsmitglied Oliver Kopf warf die Frage auf, ob es Sinn mache, die Arzheimer-Tor-Straße in den räumlichen Geltungsbereich der Satzungen hinzuzunehmen.
Der Ortsbeirat beschloss einstimmig nachfolgenden