Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Landau Mörzheim (Gestaltungssatzung Mörzheim)“ als Satzung.

 

2.  Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern von Landau Mörzheim (Erhaltungssatzung Mörzheim)“ als Satzung.

 


Die Vorsitzende begrüßte den Dorfentwicklungspartner, Herrn Blecher. Vor einer Woche habe eine Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher stattgefunden, bei der das Stadtbauamt und Vertreter der Firma Rittmannsperger, die Gestaltungssatzungen erläutert hätten. Die bisherige Fassung der Gestaltungssatzung gelte seit mehr als 30 Jahren und sei in bestimmten Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Zudem habe diese für alle Stadtdörfer gegolten, ohne deren Besonderheiten zu würdigen. Mit öffentlichen Dorfspaziergängen und der Onlinebeteiligung habe auch eine konstruktive Bürgerbeteiligung stattgefunden. Nun seien für jeden Ortsteil eigene Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen erarbeitet worden.

 

Herr Blecher erläuterte anhand einer Präsentation die Grundlagen und Inhalte der Gestaltungssatzung und der Erhaltungsatzung für Mörzheim. Die alte, nach wie vor gültige Gestaltungssatzung sei nicht rechtsfest. Daher seien nun auch für Mörzheim zwei neue Satzungen, eine Erhaltungssatzung und eine Gestaltungssatzung erarbeitet worden. In der Erhaltungssatzung würde man die städtebauliche Natur der einzelnen Stadtteile regeln. Mörzheim weise einen homogenen Dorfkern auf, der erhaltenswert sei und auch erhalten werden müsse. Dabei sei man einem Investorendruck von außen ausgesetzt. Beibehalten werden solle die für Mörzheim typische Haus-Hof-Bebauung. Es werde zur weiteren Ausgestaltung für jeden Ortsteil eine eigene Gestaltungsfibel geben.

Die Gestaltungssatzungen seien für den Bestand, nicht jedoch für freie Flächen. Bei der Erstellung der Satzungen habe man versucht, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung aufzunehmen. Lange diskutiert worden sei ja die Zulässigkeit von Solaranlagen in einem „Widerspruch“ zum Ortsbild. Dies sei mittlerweile geklärt, Solaranlagen seien nicht genehmigungspflichtig und somit zulässig.

 

Ortsbeiratsmitglied Oliver Kopf fragte, ob die Gestaltungssatzung auch bei der Umgestaltung von Grundstücken greife.

 

Herr Blecher machte deutlich, dass es um die Struktur des Dorfes gehe. Baulinien aber seien zum Beispiel in der Gestaltungssatzung nicht regelbar.

 

Ortsbeiratsmitglied Freiermuth verwies auf die für Mörzheim typische fränkische Haus-Hof-Bebauung. Seine Frage gehe dahin, ob es in der Gestaltungssatzung hierfür einen Bestandsschutz gebe.

 

Herr Blecher unterstrich, dass die Gestaltungssatzung nur bei Veränderungen gelte, nicht bei Bestand.

 

Ortsbeiratsmitglied Stentz hielt es für wichtig, dass bei Neubauten nicht im hinteren Bereich, sondern straßenseitig gebaut werde.

 

Herr Blecher erklärte, dass dies nicht Bestandteil der Satzungen sei. Dies regele im Grunde die Landesbauordnung.

 

Ortsbeiratsmitglied Oliver Kopf warf die Frage auf, ob es Sinn mache, die Arzheimer-Tor-Straße in den räumlichen Geltungsbereich der Satzungen hinzuzunehmen.           


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig nachfolgenden