Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 28. Oktober 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er erläuterte, dass die dritte Bohrung nun in dem klassischen Genehmigungsverfahren geprüft wird. Es sei zudem angedacht, dass die Verwaltung einen externen Sachverständigen engagiert, welcher die Interessen der Stadt fachlich vertreten kann. Dieser Sachverständige soll klären, ob nach Beendigung des Genehmigungsverfahrens die Stadt mit einem Rechtsbehelf in das Verfahren eingreifen soll. In den nächsten Wochen sollen die Gremien über das weitere Verfahren informiert werden, ob und wie ein externer Sachverständiger für dieses Thema engagiert werden soll. Die bisherigen Erfahren mit der Geothermie in Landau machen ein umsichtiges und bedachtes Vorgehen unumgänglich.

 

Frau Dr. Migl begrüßte den Vorschlag, dass ein externer Sachverständiger engagiert wird. Das ganze Verfahren bringe an sich sehr viel Unabwägbarkeiten mit. Durch externes Knowhow könne man damit besser umgehen. Dieser Sachverständiger könnte die städtischen Interessen zum Thema Lärmschutz und Sicherheit besser vertreten. Die Erfahrungen in Landau zum Thema Geothermie seien leider nicht gut, daher solle man in der Zukunft weitere Fehler und Störfälle vermeiden.

 

Der Vorsitzende informierte darüber, dass es für das Projekt zwei Genehmigungsverfahren gibt. Zum einen das bergbaurechtliche Verfahren und zum anderen das oberirdische Verfahren. Wenn es sich um eine störfallrechtliche Anlage handelt, wäre ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dies wird zurzeit von der SGD geprüft und über den Ausgang der Prüfung wird man demnächst informiert. Dies ändere nichts daran, dass man sich einen externen Sachverstand zulegen sollte.

 

Herr Löffel stimmt dem Vorschlag zu, einen Experten zu engagieren. Dies sei auch seitens der Stadt eine vertrauensbildende Maßnahme. Er fragte zudem nach, ob es schon Schallgutachten gäbe, die die Lärm-Emissionen beziffern könnten. Dies müsse man auf jeden Fall beachten. Die Einwohner könnten durch mögliche Schallemissionen erheblich beeinträchtigt werden.

 

Der Hauptausschuss nahm die Informationsvorlage zustimmend zur Kenntnis.