Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark“, vom März 2021, entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom September 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Der Bebauungsplan AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27.10.2021, auf die verwiesen wird, auf und konnte direkt in die Beschlussfassung einleiten.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.