Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 04.11.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf. Für weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erläuterte das Bauvorhaben, für das die Bestandsgebäude zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser abgerissen werden müssen. Nach § 34 BauGB sei das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig. Der Vorhabenträger habe einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Anhand eines Schwarzplans zeigte Herr Kamplade das Areal mitten im Herzen von Dammheim. Zwar werden die beiden Gebäude nicht in klassischer Weise im Sinne einer „Haus-Hof-Bebauung“ gebaut, dennoch sei die Gestaltung nicht als kritisch zu werten. Da der Bauantrag bereits seit Sommer vorliege und kein Planerfordernis festgestellt wurde, können auch ein Bebauungsplan und eine Veränderungssperre die Baugenehmigung nicht mehr stoppen.

 

Ausschussmitglied Herr Maier kritisierte die Art und Weise des Informationsflusses. Zuerst werde über Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen abgestimmt und später dann, „ad absurdum“, müsse ein Abriss von Gebäuden im Ortskern hingenommen werden. Herr Maier werde entsprechend einen Antrag stellen, damit der Stadtrat über eine mögliche Veränderungssperre abstimmen müsse.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth hielt es für seltsam, dass erst unter dem Tagesordnungspunkt 2 der hiesigen Ausschusssitzung über die Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen abgestimmt und die fränkische Haus- und Hof-Bauweise als schützenswert erachtet wurde und dann in der gleichen Sitzung über den Abriss einer schützenswerten Struktur informiert werde. Weshalb wurde der Ortsbeirat nicht involviert?

 

Der Vorsitzende werde eine Sitzungsvorlage bis zur Stadtratssitzung am 14.12.2021 erarbeiten lassen und erwähnte, dass der Ortsbeirat Dammheim im September 2021 über das Bauvorhaben informiert wurde und auch der Ortsbeirat involviert war.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker merkte an, dass gemäß §§ 14 u. 15 BauGB eine Baugenehmigung auch zurückgestellt werden kann. Sie bat darum, den Sachverhalt anders zu bewerten und eine Veränderungssperre in Erwägung zu ziehen – auch, wenn Herr Kamplade eine solche Verhinderung vermeiden möchte. Frau Rocker gab zu bedenken, dass im vorliegenden Fall eine Besonderheit vorliege, da nach der neuen, aber noch nicht vom Stadtrat verabschiedeten Satzung, das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig wäre. Es gehe nicht um die Verhinderung eines solchen Projekts, sondern vielmehr um den Erhalt der typischen Haus- und Hofbebauung. Aufgrund dessen appellierte Frau Rocker, eine Veränderungssperre zu beschließen und das Baugesuch zurückzustellen.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann werde sich der Forderung der SPD-Stadtratsfraktion anschließen.

 

Herr Kamplade fasste die Rahmenbedingungen im vorliegenden Fall zusammen. Zum einen gebe es die nicht mehr anzuwendende Gestaltungssatzung und den § 34 BauGB und zum anderen noch nicht in Kraft getretene Gestaltungssatzungs- und Erhaltungssatzungen. Letztendlich ging der Bauantrag im Juni 2021 im Stadtbauamt ein, eine Information an den Ortsbeirat erfolgte im September 2021. Der Versuch mit dem Bauherrn eine Optimierung und den Erhalt der vorhandenen Bebauung vorzunehmen scheiterte, so dass dieser keine Veränderungen seiner Antragsunterlagen mehr vornahm. Das Rechtsamt wurde bei den Beratungen hinzugezogen, was letztlich zu dem Ergebnis führte, dass die Genehmigungspflicht seitens der Stadtverwaltung bestehe. Im Stadtrat könnte dennoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und das Auferlegen einer Veränderungssperre behandelt werden, beides würde aber bezogen auf den hier diskutierten Fall ins Leere laufen.

 

Ausschussmitglied Herr Maier bestätigte, dass der Ortsbeirat zwar über eine Bautätigkeit informiert wurde, jedoch keine Planung vorgelegt wurde. Erst kurz vor der hiesigen Ausschusssitzung habe Herr Maier das Ausmaß des Bauvorhabens gesehen.

 

Der Vorsitzende schlug vor, bis zur Sitzung des Stadtrates am 14.12.2021 den Vorgang innerhalb der Verwaltung aufzuarbeiten und in der anfangs bereits angekündigten Sitzungsvorlage zusammenzufassen.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker nahm Bezug auf die erlassene Veränderungssperre in der Hans-Boner-Straße und fragte, worin der Unterschied zum vorliegenden Bauprojekt liege?

 

Herr Kamplade ging auf Frau Rockers Frage ein und erklärte den Unterschied zur Hans-Boner-Straße. Dort handelte es sich um eine letzte Baulücke im überplanten Geltungsbereich. Das Vorhaben in Dammheim hingegen befinde sich komplett im unbeplanten Gebiet.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker sei gespannt auf die rechtliche Einschätzung und bat darum, auch diese mit in die Sitzungsvorlage aufzunehmen.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.