Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Der Ortsbeirat stimmte mehrheitlich dem nachfolgenden Beschussvorschlag zu.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Landau Arzheim (Gestaltungssatzung Arzheim)“ als Satzung.

 

2.   Der Stadtrat beschließt den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern von Landau Arzheim (Erhaltungssatzung Arzheim)“ als Satzung.

 


Frau Bormann, Rittmannsperger Architekten GmbH, und Herr Denzer, Abt. Stadtplanung und –entwicklung, erläuterten den Inhalt und die Hintergründe der vorgesehenen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

 

Die Erhaltungssatzung basiert auf dem Baugesetzbuch und berücksichtigt städtebauliche und bodenrechtlichen Vorgaben.

·         Stellung der Gebäude auf dem Grundstück.

·         Verhältnis der Gebäude zueinander.

·         Baukörper (Breite, Höhe, Proportionen, Geschossigkeit).

·         Dachform und Firstrichtung.

·         Offene oder geschlossene Bauweise.

 

Die Gestaltungssatzung basiert auf der Landesbauordnung und beinhaltet rein gestalterische Punkte bezüglich der Gebäude.

·         Dach: Form, Dachdeckung, Dachaufbauten.

·         Fassaden: Gliederung, Materialien, Farbe.

·         Fenster: Format und Gliederung, Fensterläden.

·         Eingänge und Einfahrten: Türe und Tore.

·         Balkone.

·         Einfriedungen.

 

Die Gestaltungssatzung wird, gem. Frau Bormann, in die Tiefe der Grundstücke/Gebäude gehend weicher.

 

Es ist vorgesehen eine Gestaltungsfibel für Bauwillige zu erstellen.

 

Es folgte ein weitergehender Informations- und Meinungsaustausch, in dem auch, die Zielsetzungen der Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung und Sanierungssatzung sowie deren Verhältnis zueinander erläutert wurden.

Im Gegensatz zur Sanierungssatzung setzen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung keine Anreize eine Sanierung zu tätigen. Die drei Satzungen ergänzen sich vielmehr.

 

Teils wurden die vorgesehenen Regelwerke als zu eng gefasst angesehen.

Durch sie bedürfen bisher nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahmen künftig einer Genehmigung.

 

Bei der Bearbeitung von Bauanträgen müssen gleiche Maßstäbe angewandt werden. 


Die Abstimmung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich.