Von den Regenrückhaltebecken wurden Bodenproben entnommen, welche auch auf Altlasten hin untersucht werden. Auch das Umweltamt ist bei Maßnahmen rund um Regenrückhaltebecken (RRHB) mit einzubeziehen. Die RRHB werden wiederhergestellt – auch in ihrem Volumen. Hierzu werden sie ausgebaggert.

Nach und nach werden alle RRHB in der Flur in Ordnung gebracht.

Die RRHB, welche der Straßenentwässerung dienen, werden vom Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) unterhalten.

 

Es folgte ein Informations- und Meinungsaustausch.

 

Auch, wenn technische Anlagen Vorrang haben, so sind entsprechende Maßnahmen mit dem Umweltamt abzustimmen. Z. B. ist die Baumschutzsatzung zu beachten.

 

Zur Frage nach der Notwendigkeit der RRHB, welche zur Entwässerung der K3 gebaut wurden, informierte Herr Dr. Schäfer, EWL, dass diese für Arzheim von Vorteil sei. Müsste man im Rahmen des Hochwasserschutzes neue RRHB bauen, so seien sie wohl nicht zu bezahlen.

 

Das Wasserrecht wurde extrem verschärft. Z. B. sind im Rahmen der Vorgaben nun höhere Regenereignisse zu berücksichtigen als in der Vergangenheit.

 

Die Einleitung von Oberflächenwasser in den Ranschbach wurde bereits genehmigt. Das Entwässerungssystem, Lage und Größe der RRHB für das Neubaugebiet muss noch genehmigt werden.

 

Es wurde noch darauf hingewiesen, dass die Sinkkästen gereinigt werden müssen (z. B. in der Schwarzkreuzstraße).