Herr Bernhard, stv. Leiter des Stadtbauamtes, informierte die Anwesenden über die zeitliche Planung des Baugebietes „Am Bittenweg“ und dem Stand des Vergabeverfahrens.

 

Im Rahmen der ersten Zeitplanung wurde davon ausgegangen, dass das Verfahren ein Jahr früher durchlaufen werden könnte. Dies war jedoch aufgrund verschiedener Problempunkte nicht möglich. Unter anderem durch die Entwässerungsproblematik und den langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zog sich bis in den April 2021. Zudem erschwerten die Einschränkungen durch Corona und der Fachkräftemangel die Planungen.

 

Die Erschließungspläne werden wohl bis ca. April (Ostern) abgeschlossen sein. Die Ausschreibung erfolgt bis Mai 2022 und die Veröffentlichung bis zum Spätsommer 2022. Danach kann erst die Erschließung erfolgen.

-> Vorbehaltlich der Genehmigung des städt. Haushaltes durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion!

 

Im September/Oktober 2022 soll dann der Spatenstich für die Erschließungsmaßnahme erfolgen. Mitte/Ende 2023 ist mit dem Abschluss der Erschließungsarbeiten zu rechnen.

 

Ende 2022 könne wohl mit der Grundstücksvergabe (Bewerbungsverfahren) begonnen werden (Beurkundung der Verkäufe ab ca. Mitte 2023).

Zeitgleich mit der Erschließungsmaßnahme können schon die Bauanträge eingereicht werden.

 

Die neuen Vergaberichtlinien sollen bis Mitte 2022 beschlossen sein. Aufgrund dessen, dass die aktuelle Fassung dem EU-Vergaberecht wiederspricht, ist eine Neufassung notwendig geworden.

-> Hierzu warf Ortsbeiratsmitglied Klein ein, dass er der Verwaltung eine bayerische, EU-konforme Fassung zukommen ließ, durch die auch örtliche Bezüge in die Vergabe einfließen können.

 

Für die Ortsbeiratsmitglieder ist es sehr wichtig, bereits bei der Erstellung der Vergaberichtlinien miteinbezogen zu werden und nicht erst, wenn bereits eine fertige Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung erarbeitet wurde.

Gem. Herrn Bernhard nimmt Frau Weis, Leiterin der Liegenschaftsabteilung, gerne Anregungen und Wünsche auf. Aufgrund dessen, dass es derzeit keine Neuigkeiten gibt, nahm sie an der heutigen Sitzung nicht teil. Der Ortsbeirat kann jedoch Frau Weis und/oder Herr Messemer, Leiter der Finanzverwaltung, zur Teilnahme an einer Ortsbeiratssitzung einladen.

 

Gem. Herrn Dr. Schäfer, Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, ist die Entwässerung derzeit nicht gesichert. Auch die jüngste Bohrung zum Ranschbach hin konnte nicht durchgeführt werden. Derzeit werde nach Alternativen gesucht. Zudem sind neue Wasserrechte notwendig. Dies hat ggf. auch Auswirkung auf die Zeitschiene des Baugebietes. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion muss auch noch die Entwässerung des Neubaugebietes genehmigen.

 

Gem. Herrn Bernhard liegen alle notwendigen Gutachten vor. Sobald der Bebauungsplan Planreife hat, erfolgt die Ausschreibung. Bis zur Leistungsvergabe werde dann auch die Satzung fertig sein.

 

Zur Frage, ob man abschätzen können, ob der Quadratmeterpreis gehalten werden könne, antwortete Herr Bernhard, dass die Verwaltung alles daransetzen werde, damit die Kosten und Preise gehalten werden können. Dies werde jedoch erst ersichtlich, wenn das Vergabeverfahren erfolgt ist.