Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den Unterpunkten 2.1 bis 2.8 auf und erwähnte, dass es in der Vergangenheit nur eine Gestaltungssatzung für alle Ortsteile gab und es nun für jeden Ortsteil sowohl eine eigene Gestaltungssatzung als auch eine Erhaltungssatzung geben werde. Die Regelungen und Zielsetzungen der Satzungen wurden in Fibeln niedergeschrieben, die jedem Stadtdorf zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Vorsitzende begrüßte Herrn Ingo Rohleder vom betreuenden Architekturbüro Rittmannsperger Architekten GmbH aus Darmstadt. Herr Rohleder werde im Folgenden die erarbeiteten Instrumente, den Entstehungsprozess und die Betrachtungsweisen der Gegebenheiten der einzelnen Stadtdörfer den Ausschussmitgliedern erläutern.

 

Herr Rohleder präsentierte anhand von Visualisierungen, warum es aus fachlicher Sicht wichtig sei, den Stadtdörfern Regelungen in Form von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen aufzuerlegen. Zum einen solle der schleichende Verlust der typischen Ortsbilder vermieden und zum anderen der als schützenswert erachtete (Gebäude-)Bestand erhalten werden. Eine Weiterentwicklung und Modernisierung des Bestandes sollte dennoch stets für die jeweiligen Bauherren möglich sein.

Herr Rohleder erläuterte, weshalb zwei Satzungen je Stadtdorf vorgesehen seien. Demnach werde die Erhaltungssatzung durch das BauGB und die Gestaltungssatzung durch die LandesBauO gestützt.

Herr Rohleder berichtete von der ähnlichen Struktur aller Stadtdörfer. Die Ortskerne werden beispielsweise von giebelständigen Häusern und angegliederten Scheunen geprägt. Klassischerweise besitzen die Gebäude Lochfassaden, die verputzt sind oder sichtbares Fachwerk haben. Überwiegend seien Steildächer mit roten Tondachziegeln vorzufinden. Auch Aufbauten durch Gauben oder Zwerchhäuser seien in den Ortskernen keine Seltenheit. Diese Baustrukturen seien die Richtschnur für die Festsetzungen in den Satzungen. Ein komplexes Thema bilden zudem die Fenster ab, da vielerorts mehrflügelige Fenster mit Sprossen und Fensterläden im alten Ortsbild vorhanden seien. Auch auf Türen und Tore werde ein Augenmerk gelegt. Balkone und Einfriedungen befinden sich in den meisten Fällen im rückwärtigen Bereich der Gebäude, wo die meisten Regelungen nicht greifen werden.

Am Ende seiner Präsentation zeigte Herr Rohleder die künftigen Geltungsbereiche der Satzungen. Zum Beispiel sei in Mörzheim der räumliche Umgriff sehr weit gefasst, weil es einen kompakten historischen Dorfkern gebe („Haufendorf“). In Queichheim hingegen sei die Situation anders und der Geltungsbereich der Satzungen gegenüber früherer Satzungen verkleinert.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Rohleder für die Darlegung der einzelnen Regelwerke. Hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens verwies der Vorsitzende auf einen Antrag des Ortsbeirates Dammheim, so dass die Sitzungsvorlage (TOP 2.2) für die Sitzung des Stadtrates am 14.12.2021 überarbeitet werde. In der hiesigen Ausschusssitzung werde die Sitzungsvorlage daher lediglich zur Kenntnis genommen. Für das Stadtdorf Nußdorf (TOP 2.6) werde ebenfalls kein Beschluss gefasst, eine Entscheidung sei für eine Stadtratssitzung im Jahr 2022 angestrebt.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski konnte bei der Betrachtung der Satzungen keine Unterschiede bei den einzelnen Stadtdörfern erkennen. Warum seien sich die Satzungen so ähnlich? Sei der Rahmen auch im Nachhinein noch veränderbar?

 

Herr Rohleder ging auf Frau Saßnowskis Wortmeldung ein und erklärte, dass in die Präambel jeder Satzung eine Ortsbildanalyse eingeflossen sei. Die Stadtdörfer weisen viele Gemeinsamkeiten auf, so dass sich die Regelungen in den Satzungen angleichen. Dennoch gebe es für jedes Stadtdorf ein individuelles Profil, das differenziert in den Präambeln und Fibeln herausgearbeitet wurde.

 

Herr Kamplade ergänzte Herrn Rohleder und berichtete, dass die Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen eng juristisch begleitet wurden. Die Begründungen seien individuell auf die jeweiligen Stadtdörfer zugeschnitten, so dass im Streitfall oder bei notwendigen Korrekturen nicht alle Satzungen der Stadtdörfer aufgehoben werden müssen. Zur Rechtssicherheit mussten daher 16 Satzungen ausgearbeitet werden.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel nannte die vorgelegten Satzungen ein „ausführliches Werk“, das ein richtiges Maßhalten ermöglicht und dennoch Freiheiten für die Bauherren aufweist. Herr Löffel signalisierte für die CDU eine Zustimmung und hielt die Sitzungsvorlagen für gut gelungen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth begrüßte, dass nun „nach langen Jahren“ die Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen erarbeitet wurden. Er selbst war bei Herrn Rohleders Rundgang in Mörzheim dabei und merkte an, dass die Fränkische Haus- und Hofbebauung in Mörzheim besonders ausgeprägt sei.

Herr Freiermuth erinnerte daran, dass er und seine Stadtratsfraktion die Untersagung von Solaranlagen kritisierte. Dass nun auch Solaranlagen im Satzungsgebiet ermöglicht werden können, sei zeitgemäß und werde ausdrücklich begrüßt.

Im Ortsbeirat Mörzheim gab es etliche Diskussionen, unter anderem auch mit dem Dorfentwicklungspartner, welche Einschränkungen und Freiräume den Bauherren zukünftig gewährt werden können. Sinnvoll sei, so Herr Freiermuth, dass es Absprachen geben müsse, wenn angestrebte Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen im Satzungsgebiet nicht konträr zu den Vorgaben verlaufen sollen. In Neubaugebieten, die nur einen „Steinwurf“ vom Ortskern mit Gebäuden mit Steildächern entfernt seien, gebe es die Vorgabe, Flachdächer zu bauen, was Herr Freiermuth kritisierte.

 

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass sobald die Regelwerke in Kraft getreten seien, dies auch zu spüren sein werde und bei den Bauenden nicht nur Lob auslösen werde, weil die Stadt hier in die Baufreiheit der Menschen eingreife. Dessen müsse man sich nun bewusst sein.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Freiermuths Kritik zu den Flachdächern in Neubaugebieten ein und betonte, dass dies keine vorgegebene Dachform sei, sondern als eine Möglichkeit anzusehen wäre, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und das Kleinklima zu verbessern. 

 

Ausschussmitglied Herr Maier erwähnte, dass der Ortsbeirat bisher bei Bauvorhaben mit Abweichungen einer ortsansässigen Person eher zu Zustimmungen neigte als dies bei Vorhaben von Investoren der Fall war. Dieses Spannungsfeld werde es nun nicht mehr geben, da es jetzt gelungen sei, Regeln aufzustellen, die für alle gelten sollen.

 

Herr Blecher, der als Dorfentwicklungspartner den Entstehungsprozess der Satzungen begleitete, stellte heraus, dass auch die Gestaltungsfibeln wichtig für die Akzeptanz der Regelungen seien. Er dankte allen Beteiligten aus Politik, Bürgerschaft und Verwaltung für die Unterstützung während der Ausarbeitung der Rechtstexte und individuellen Erläuterungen. Auch die Aufnahme der Solarnutzung auf den Dächern begrüßte Herr Blecher.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte 2.1 bis 2.8 führte.