Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

in Abänderung seiner Beschlüsse vom 19.8.2008 und 15.12.2009 zum Zwecke der Ermittlung des beitragsfähigen Ausbau-aufwandes für die Teileinrichtung Straßenoberflächenentwässerung in der

 

-           Friesenstraße -nördliches Teilstück-

-           Rietburgstraße

 

zwei Abrechnungsgebiete .

 

Abrechnungsgebiet 1 : Friesenstraße -nördliches Teilstück-

(zum Abrechnungsgebiet zählt das Teilstück der nördlichen   Friesenstraße und die Luitpoldstraße )

 

 

Abrechnungsgebiet 2: Rietburgstraße

(zum Abrechnungsgebiet zählt die Rietburg- und Hardenburg-  

   straße)

 

Zu den Abrechnungsgebieten gehören die im Lageplan 3 und 4 gekennzeichneten Verkehrsanlagen  und alle Grundstücke innerhalb der Grenzen der Abrechnungs-gebiete.

Die Grenzen der Abrechnungsgebiete werden durch die fettgedruckten Linien in den Lageplänen 3 und 4 dargestellt. Die Lagepläne mit seinen Eintragungen sind  Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Januar 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: