Sitzung: 01.02.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/027/2011
1.
Die Straßenoberflächenentwässerung ist als beitragspflichtige Teileinrichtung für
die Straßen
Haydnstraße
Landeckstraße
Madenburgstraße
Trifelsstraße
abzurechnen.
2.
Aufgrund der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung einmaliger Beiträge
für öffentliche Verkehrsanlagen sowie der §§ 2, 7 und 10 KAG werden für die Erheb-
ung von Ausbaubeiträgen folgende Abrechnungsgebiete festgelegt und der Anteil,
den die Stadt Landau in der Pfalz übernimmt, wie folgt festgesetzt:
2.1
Abrechnungsgebiete
Abrechnungsgebiet 1: Haydnstraße
( zwischen Mozart- und Cornichonstraße)
Abrechnungsgebiet 2: Landeckstraße
( zwischen Wollmesheimer Straße und Drachenfelsstraße )
Abrechnungsgebiet 3: Madenburgstraße
( zwischen Wollmesheimer Straße und Drachenfelsstraße )
Abrechnungsgebiet 4: Trifelsstraße
( zwischen Wollmesheimer Straße und Drachenfelsstraße
Zum jeweiligen Abrechnungsgebiet gehören die in den beigefügten Lageplänen ge-kennzeichneten Erschließungsanlagen und alle Grundstücke innerhalb der Grenzen der Abrechnungsgebiete.
Die Grenzen der Abrechnungsgebiete werden durch die schwarzen Linien im Plan dar-
gestellt. Die Lagepläne mit seinen Eintragungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.2
Anteil der Stadt Landau in der
Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen
Der Anteil der Stadt Landau in der Pfalz an den beitragsfähigen Aufwendungen für die
einzelnen Abrechnungsgebiete wird wie folgt festgesetzt:
Abrechnungsgebiet 1 bis 4 25 %
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Januar 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: