Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschläge:

 

1.         Der Einreichung eines Förderantrages für das Sonderprogramm Stadt & Land zur Verbesserung der Radinfrastruktur für die Stadtdörfer und zur Verbindung ins Umland wird zugestimmt.

 

2.    Maßnahmen können im Jahr 2022 bis maximal 500.000 € an Gesamtkosten umgesetzt werden.

 

3.    Die Umsetzung erfolgt nach Vorlage des Bewilligungsbescheides.

 


Der Vorsitzende erläuterte, dass es trotz Umsetzung vieler Maßnahmen in der Kernstadt, noch an ausreichend guten Radwegeverbindungen zu den Stadtdörfern Landaus sowie zu vielen umliegenden Ortschaften fehle. Weiterhin mangele es auch an guten Verbindungen entlang der Kreis- und Landesstraßen. Die wenigsten der Stadtdörfer seien diesbezüglich erschlossen.

Problematisch sei auch das Feldwegebudget. Dieses ist nicht ausreichend, um eine dauerhafte Sicherstellung und Unterhaltung der gesamten Wege zu gewährleisten. Aktuell könne man Schlaglöcher beheben oder nur wenige Meter der gesamten Strecke sanieren.

Alle Feldwege seien bereits für den Radverkehr freigegeben und die Straßenverkehrsordnung fände dementsprechend heute schon Anwendung.

Das Ziel ist, mindestens eine gute Radwegeverbindung in jedes Stadtdorf herzustellen. Hierfür ist angedacht, in Abstimmung mit den Bauern- und Winzerverbänden und der Zustimmung der jeweiligen Ortsbeiräte, Feldwege zu Fahrradstraßen zu deklarieren, allerdings mit der Freigabe zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Diese Wege sollen im Rahmen des Bundesprogrammes Stadt und Land durch eine Förderung von 500.000 Euro fahrradtauglich aufgewertet werden.

Die Umnutzung zu Radstraßen führe mit sich, dass im Haushalt ein Budget für Unterhalt dieser Wege aufgenommen werde, was dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute komme. Die Stadt Landau sei künftig für den Unterhalt, die Reinigung und die Grünpflege der ausgewählten Wege zuständig. Damit werde das Feldwegebudget entlastet.

Das Programm Stadt – Land des Bundes sehe zwei Jahrespakete vor. Aufgrund des schlechten Wegezustandes und der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen, seien Mörlheim und Queichheim im ersten Förderjahr vorgesehen. Mit den Vorsitzenden der Bauern- und Winzerverbände dieser Stadtdörfer sei bereits eine Einigung erzielt worden.

 

Herr Bernhard erklärte die in der Sitzung vorgelegten Pläne (Anlage 1 und 2), aus denen die bevorzugten geplanten Wege zu den Stadtdörfern und Stadtdörfern untereinander hervorgehen.

Es sei eine stufenweise Umsetzung notwendig, da nicht alle Wege im nächsten Jahr zeitgleich hergerichtet werden können. In der ersten Stufe sei vorgesehen, dass für die Strecken im Südosten Landaus die Förderung beantragt und abgerufen werde, damit diese im nächsten Jahr saniert und ausgebaut werden können. Die vorgeschlagenen Routen wurden mit den jeweiligen Ortsvorstehern und Vertretern der Bauern- und Winzerverbände vor Ort angeschaut. Einige Bereiche seien bereits in einem guten Zustand, jedoch müssten folgende acht Abschnitte saniert werden:

 

Weg 1:        Asphaltierung des Schotterweges in Richtung Insheim (Teil des Winzerradweges)

Weg 2:        Asphaltierung des Schotterweges in Richtung Herxheim

Weg 3:        Instandsetzung des Asphaltweges zwischen der K 2 und der Gemarkungsgrenze Herxheim

Weg 4:        Instandsetzung des Betonweges zwischen dem Gewerbepark Am Messegelände und Mörlheim

Weg 5:        Instandsetzung des Wegeteilstückes ins Kohlelager

Weg 6:        Asphaltierung des Wegeteilstückes zwischen der Straße Am Birnbach und dem Aussichtsturm

Weg 7:        Asphaltierung des Schotterweges zwischen Gewerbepark und Autobahn

Weg 8:        Asphaltierung des Weges in Richtung Offenbach am Mörlheimer Sportplatz

 

Der Vorsitzende sagte, dass es nach neuesten Informationen des Fördergebers zwei einzelne Jahresabschnitte geben soll. Dies bedeute, dass mit Ende des nächsten Jahres die beantragten Maßnahmen abgeschlossen sein sollen. Daher werde nun vorgeschlagen, das Radwegenetz in verschiedene Zeitstufen einzuteilen. Aufgrund des Zeitmangels sei es nicht möglich, den üblichen Gremienlauf einzuhalten. Die Ortsbeiräte wurden jedoch informiert und es gab Abstimmungsgespräche.

 

Frau Dr. Heidbreder fand die Idee, Feldwege als Fahrradstraßen auszuweiten, sehr spannend. Sie hoffe auf diese Umsetzung, da es sich um eine Win-Win-Situation handeln würde. Die Herausforderung des Aufeinandertreffens von landwirtschaftlichem Verkehr und Fahrradverkehr bestehe jetzt schon. Durch einen Ausbau, würde man diese Verhältnisse jedoch verbessern, da man gefestigte Wege zum Ausweichen habe und somit ein rücksichtsvollerer Umgang möglich werden könne. Frau Dr. Heidbreder stimmte diesem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Dr. Hülsenbeck konnte beobachten, dass der Winzerradweg sehr häufig genutzt werde. Der CDU-Fraktion sei es sehr wichtig, dass die Maßnahmen mit den Bauern- und Winzerverbänden abgesprochen werden, was nach den Ausführungen des Vorsitzenden erfolgt sei.

Weiter merkte er an, dass es sinnvoll sei, in Form von Schildern und Hinweisen auf die gegenseitige Rücksichtnahme hinzuweisen.

Herr Dr. Hülsenbeck fragte, ob für die im Jahre 2023 angestrebten Radwege bereits eine Förderung in Aussicht gestellt wurde und für beide Jahre eine Zusage erfolgt sei oder ob erst nächstes Jahr die weiteren Wegabschnitte beantragt werden können.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass sich die Stadt Landau im nächsten Jahr für das Folgejahr wieder bewerben könne. Im Laufe des kommenden Jahres müssen mit den interessierten Dörfern mögliche Fahrradrouten erarbeitet und konkretisiert werden. Dies werde man mit allen Beteiligten abstimmen.

 

Frau Rocker sagte, dass die SPD-Fraktion diese Fördermaßnahme ebenfalls unterstütze, wenn mit den Ortsbeiräten und Winzer- und Bauernverbänden Einvernehmen bestehe.

Die Radwegeinfrastruktur sei für die ländliche Region eine gute Ergänzung zu dem bestehenden ÖPNV-Angebot. Die topografische Lage des Umlands sei für den Radwegeausbau ideal und ermögliche eine problemlose Nutzung für verschiedene Bevölkerungsgruppen.

Frau Rocker sagte die Unterstützung für dieses Projekt zu und erkundigte sich über die Folgekosten für den Unterhalt, die auf die Stadt übergehen würden.

 

Der Vorsitzende nahm einen Betrag im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich an. Dies sei allerdings abhängig von der Qualität und der Quantität der Reinigung.

 

Herr Casella erkundigte sich nach den Reaktionen der Bauern- und Winzerverbände.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass zunächst Vorbehalte bestanden, da unklar war, was sich für die Landwirte*innen ändere. Nach Gesprächen und Zusagen, dass von städtischer Seite auf ein rücksichtsvolles Miteinander geachtet werde, zeigten sich die jeweiligen Ortsverbände einverstanden.

 

Weiter fragte Herr Casella, wer bei der straßenrechtlichen Umwidmung künftig für die Verkehrssicherheit haften würde.

 

Herr Bernhard informierte, dass bei der Ausweisung von Fahrradstraßen die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt Landau übergehe.

 

Herr Casella bestätigte, dass das Förderprogramm genutzt werden sollte und die Radwegeinfrastruktur verbessert werden müsse, jedoch stehe man der straßenrechtlichen Umwidmung der Feldwege kritisch gegenüber. Bauern und Winzer müssten sich den Fahrradfahrern auf eigenen Wegen unterordnen und seien nur noch geduldet.

 

Herr Bernhard entgegnete, dass bereits jetzt die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet. Durch die Ausweisung des Feldweges zur einer Fahrradstraße ändere sich diesbezüglich nichts. Für die Landwirte könnte der Vorteil entstehen, dass durch den Ausbau einzelner Wege viele andere Strecken von Radfahrern nicht mehr genutzt werden.

 

Frau Brunner sprach sich grundsätzlich für bessere Fahrradverbindungen aus. Allerdings sei eine Asphaltierung dieser Wege problematisch. Sie schlug vor, dass griffigere und durchlässigere Materialen verwendet werden sollten. Dies vermeide Senken, Wasserstau und Schmutz.

 

Herr Bernhard antwortete, ein wassergebundener Belag als Alternative sei grundsätzlich möglich. Jedoch seien diese sehr unterhaltsaufwendig. Außerdem seien diese auch schadensanfällig, wenn schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Belägen fahren. Die Folgekosten würden die Herstellungskosten übersteigen. Pflaster wäre ebenfalls teurer in der Herstellung und im Unterhalt als Asphalt. Da bereits viele Stellen asphaltiert sind, sei es sinnvoll, diesen Belag fortzuführen. Geprüft werde, ob eine Anpassung in der Breite erfolgen sollte, damit die Fördermittel für Fahrradwege anerkannt werden können.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass nicht geplant sei, alle Strecken zu asphaltieren. Der Queichtal-Radweg beispielsweise würde wassergebunden bleiben, wie er aktuell ist.

 

Herr Dr. Hülsenbeck fragte, wie die Umsetzung zwischen Mörlheim und Kohlelager erfolgen werde, da dort Betonplatten vorhanden seien.

 

Herr Bernhard sagte, um dort asphaltieren zu können, müssten die Platten entfernt werden.

 

Herr Triebel bedauerte, dass die vorherige Einbindung der Ortsbeiräte und Verbände nicht erfolgen konnte. Wichtiger sei jedoch, dass Änderungswünsche noch berücksichtigt werden könnten, falls dies erforderlich sei.

Die Anbindung der Ortsteile durch Fahrradwege sei nach einer weitest gehenden Anbindung des Straßennetzes sowie durch den ÖPNV eine logische Folge.

Herr Triebel fragte, ob zu den verbleibenden städtischen Kosten in Höhe von 50.000 Euro noch weitere nichtförderfähige Kosten zu berücksichtigen seien.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass Gelder im Radwegebudget vorhanden seien, um Lücken schließen zu können, die nicht gefördert werden könnten.

 

Laut Herrn Ranalder hätte es bereits Situationen gegeben, bei denen Radfahrer*innen durch schwefelhaltige Wolken fahren mussten, weil gerade auf dem Feld gespritzt wurde. In einigen Fällen hätte dies zu allergischen Reaktionen geführt. Hierzu wollte er wissen, ob diese Thematik mit den Bauern- und Winzerverbänden besprochen wurde oder man letztlich darauf hoffen muss, dass es zwischen Pendelverkehr und Feldbewirtschaftung zu keinen Konflikten komme.

 

Der Vorsitzende bot an, dass er das bei der nächsten Gelegenheit ansprechen werde. Dies wurde bisher nicht thematisiert.

 

Weiter führte Herr Ranalder aus, dass die Anbindung der Stadtdörfer in die Innenstadt zu begrüßen sei. Bei der Asphaltierung von Teilflächen bat er um Beachtung, dass die Übergänge sicher und ohne Stolperfallen vollzogen werden. Ansonsten sprach er seine Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen aus.

 

Herr Löffel fragte, ob die Fahrbahnbreite von drei Metern noch förderungsfähig sei, wenn diese das notwendige Maß zur Ertüchtigung eines Radweges übersteige.

 

Der Vorsitzende sagte, dass man bei dem Fördergeber entsprechend argumentieren werde, weshalb drei Meter nötig seien. Sollte dennoch weniger gefördert werden, so werden die restlichen Kosten über das Radwegebudget finanziert. Wenn auch diese Gelder nicht ausreichen, müssten Abstriche an den Wegen vorgenommen werden, damit nicht mehr Mittel ausgegeben werden, als zur Verfügung stehen.


Der Mobilitätsausschuss stimmte den Beschlussvorschlägen bei zwei Enthaltungen einstimmig zu.