Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark“, vom März 2021, entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom September 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Oktober 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: