Sitzung: 14.12.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/687/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark“, vom März 2021,
entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom September 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan „AH 7, Sport- und
Mehrgenerationenpark"
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 3) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Oktober 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: