Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, die Voraussetzungen die zur Berechtigung des Erwerbs des Landauer Familienpasses führen mit Blick auf die Komponente „soziale Gerechtigkeit“ neu zu definieren, wird in den Prüfauftrag zur Optimierung des Familienpasses mit aufgenommen. 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 8. November 2021, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller begründete den Antrag. Der Familienpass sei vor mehr als 30 Jahren als niederschwelliges Angebot eingeführt worden. Sie finde, dass es an der Zeit sei, dies zu korrigieren. Man halte es für sinnvoll, die Berechtigung zum Familienpass nicht mehr an die Zahl der Kinder zu koppeln, sondern es einkommensabhängig zu machen. Dies würde zu einem sozialen Ausgleich führen, den man eigentlich wolle.

 

Der Vorsitzende verwies auf den Auftrag des Rates, den Familienpass zu optimieren. Er schlage vor, den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion in diesen Prüfauftrag mit aufzunehmen.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: