Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschläge:

 

1.    Der Neukonzeption der Radwegeverbindungen im Goethepark nach den Anlagen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

2.    Das Stadtbauamt wird beauftragt, beim Fördergeber die Neukonzeption einzureichen.

 


Der Vorsitzende führte aus, dass mit dem barrierefreien Umbau der Unterführung am Goethepark dem Radverkehr eine schrankenfreie Möglichkeit zur Durchfahrt geboten werden sollte.

Für diese ursprünglich geplante Maßnahme der Unterführung wurden Kosten in Höhe von 480.000 Euro vorgesehen, worin bereits eine Förderung von 350.000 Euro berücksichtigt seien.

Da von Seiten der Deutschen Bahn weitere bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Bauwerks gefordert wurden und dies weder finanzierbar gewesen wäre noch bis Ende 2025 hätte fertig gestellt werden können, habe man nach einer alternativen Lösung gesucht.

Diese Alternative sehe vor, dass der Gehweg entlang der Zweibrücker Straße in einen Radweg für zwei Richtungen, mit einer Breite von 2,50 Meter zuzüglich einem 75 Zentimeter breiten Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn, auszuweisen. Der Gehweg würde in den Park verschoben. Nach Rücksprache mit dem Umweltamt werde der Weg zum Schutze des Wurzelwerks angehoben und wenige kleinere Bäume müssten weichen.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten dieser Variante auf 220.000 Euro. Es wären 260.000 Euro aus dem Paket Klimaschutz Radverkehr frei, um Kostensteigerungen in anderen Bereichen, aufzufangen.

Dem Vorsitzenden sei bewusst, dass diese Lösung nicht so ideal sei, wie die ursprüngliche Rampenlösung. Unter den gegebenen Umständen stelle jedoch auch diese Variante eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation dar.

 

Herr Dr. Hülsenbeck fragte, ob für die vorhandene Fußgängertreppe eine Verbesserung geplant sei und ob die Notwendigkeit der Überquerungshilfe am Bahnübergang noch gegeben sei. Weiter erkundigte er sich nach den Planungen der Weiterführung des Fahrradweges Richtung Zweibrücker Straße / Friedhofskreuzung sowie die Anbindung zur Schlösselkreuzung.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die südliche Verbindung zum Park nur über zwei stark befahrene Straßen erreichbar sei. Mit der Überquerungshilfe wäre dies für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen leichter möglich, ohne den fließenden Verkehr aufzuhalten. Es sei richtig, dass auf der Südseite des Gehweges kein Radverkehr in beide Richtungen möglich sei.

 

Herr Bernhard führte fort, dass bei der bestehenden Unterführung die Beleuchtung verbessert werde. Baulich dürfe aufgrund der Stellungnahme der Bahn nichts verändert werden.

Für die Weiterführung des Knotens Zweibrücker Straße / Wollmesheimer Straße gebe es unterschiedliche Überlegungen. Es werden verschiedene Möglichkeiten für eine bessere Leistungsfähigkeit geprüft. In diesem Zusammenhang stehen auch die Planungen für eine neue Straßenführung der gesamten Ost-West-Verbindung einschließlich der Wollmesheimer Höhe, neues Wohnbaugebiet und die Einmündung der Drachenfelsstraße. Mit dem Umbau des Schlösselknotens wird die Radwegeverbindung über Xylanderstraße und in Richtung Cornichonstraße weitergeführt werden.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass es noch Ausarbeitungen für den Schlösselknotenumbau geben müsse, damit eine westliche Anbindung in die Xylanderstraße möglich werde.

 

Frau Brunner wurde von Herrn Barlang informiert, dass es keine Notwendigkeit gebe, Bäume im Park zu entfernen. Maximal müsste eine kleine Zierkirsche umgesetzt werden.

 

Herr Bernhard erwiderte, dass dies zunächst die ersten Planungen in Abstimmung mit dem Umweltamt seien. Genaueres werde sich vor Ort ergeben, wenn eine Vermessung der erforderlichen Mindeststandards vorgenommen werde. Anschließend sehe man, welche Pflanzen tatsächlich entfallen müssten. Herr Bernhard versicherte, dass man darauf achte, nur das Notwendige zu entfernen.

 

Frau Brunner erfreute sich, dass die Rampenlösung nicht kommen werde. Ihrer Meinung nach hätte dies zu einem Werteverlust dieses Naherholungsgebietes geführt.

 

Herr Casella bestätigte die Meinung von Frau Brunner bezüglich der Rampe. Weiter erkundigte er sich, ob an den Gleisen ebenfalls die Verbreiterung des Gehweges fortgeführt werde oder ob es dort zu einer Engstelle komme.

 

Herr Bernhard antwortete, dass an den Gleisen keine Veränderung erforderlich sei, da bereits eine Verbreiterung existiere. Unabhängig davon, dürfe die Stadt einen Bahnübergang nicht umgestalten.

 

Herr Ranalder stimmte den Beschlussvorschlägen zu, da es sich um ein gutes Projekt handle.


Der Mobilitätsausschuss empfahl einstimmig dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Stadtrat folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.