Herr Scholly informierte zunächst darüber, dass es sich bei der Unterbringung von Obdachlosen um einen Teilaspekt der Gefahrenabwehr handeln würde, weshalb die Aufgabe beim Ordnungsamt angesiedelt sei.

 

Herr Kirch ergänzte anhand des als Anlage beigefügten Berichts die Ausführungen von Herrn Scholly. Er informierte insbesondere über die Zahl der aktuell Untergebrachten und das Vorgehen bei drohender Obdachlosigkeit.

 

Herr Hutter erkundigte sich wie die Prüfung des Anspruches auf Unterbringung erfolgen würde und wie viele Personen auf Grund dieser Prüfung nicht untergebracht werden würden.

 

Herr Kirch erwiderte, dass diese Zahlen nicht statistisch erfasst werden würden. Es handele sich jedoch nur um sehr wenige Fälle. Klar sei, dass für die Unterbringung von Personen aus dem Landkreis die jeweilige Verbandsgemeinde zuständig sei.

 

Herr Scholly ergänzte, dass die Städte aufgrund ihrer Möglichkeiten eine gewisse Attraktivität ausstrahlen würde. Insoweit müsse man in diesem Punkt sehr strikt vorgehen.

 

Frau Schönhöfer erkundigte sich, ob der Schutz von Frauen in der Obdachlosenunterkunft gewährleistet sei.

 

Herr Kirch erklärte, dass Frauen grundsätzlich Einzelzimmer erhalten würde. Diese wären, genau wie die Sanitärbereiche, mit separaten Schlüsseln abschließbar.