Die aktuelle Erhaltungs- und Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1994, daher bedarf diese einer Überarbeitung und Anpassung.

Es fanden Ortsteilspaziergänge statt, bei denen auch ortsansässige Architekten und viele Bürger dabei waren. Die historisch erhaltenswerten Häuser/Ansichten sollen erhalten werden, nicht erhaltungswürdige Häuser sollen abgerissen werden dürfen.

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung soll so liberalisiert werden, dass moderner gestaltet werden kann, beispielsweise gestalterische Freiheit auch für Grundrisse.

 

Der Vorsitzende trägt die PowerPoint Präsentation zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung des Büros Rittmannsberger vor.

 

Es wurde angemerkt, das Thema Photovoltaik im Hinterkopf zu behalten.

 

Nachdem einige Fallfragen aufkamen, die auf Grund der Abwesenheit des Fachamtes nicht geklärt werden konnten, stellte der Vorsitzende die Frage, ob das Thema der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in die nächste Ortsbeiratssitzung übernommen werden soll, wenn Herr Blecher vom Bauamt dabei ist. Es soll dann darüber entschieden werden, ob die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung angenommen oder abgelehnt wird.

 

Meinungsbild: es wurde einstimmig mit ja gestimmt, das Thema der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in die nächste Ortsbeiratssitzung zu verschieben.