Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ wird in der Fassung vom November 2021 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ in der Fassung vom November 2021 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 17.11.2021 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und informierte, dass Herr Kamplade im Folgenden auf die wesentlichen Punkte und neuesten Erkenntnisse eingehen werde.

 

Herr Kamplade berichtete über die hohen Anforderungen der Wasserbehörden an die technische Entwässerungsplanung, um zukünftig besser mit häufiger auftretenden Starkregenereignissen umgehen zu können. So wurde beispielsweise die Entwässerung durch tiefer gelegte Mulden gefordert. In der Zwischenzeit lägen die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen des Areals vor. Diese ergaben ein erhöhtes Vorkommen von Kupfer und Arsen in den oberen Bodenschichten, auf das im Bebauungsplan hingewiesen werden muss. In diesem Zusammenhang korrigierte Herr Kamplade die gegenüber der Presse getätigte Aussage, das Kupfervorkommen stehe im allgemeinen Zusammenhang mit dem Bio-Weinbau. Richtig müsse es heißen, dass das Kupfer im Boden durch den jahrzehntelangen Weinbau im Allgemeinen angereichert wurde und nicht allein den Biowinzern zur Last gelegt werden dürfe. Den „offenen Brief“ der Bio-Winzerschaft und die Anfrage einiger Stadträt:innen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde die Verwaltung in Kürze entsprechend beantworten.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski hatte eine Verständnisfrage zu § 13b BauGB und fragte, ob dadurch Ausgleichsflächen wegfallen würden.

 

Herr Kamplade erklärte Frau Saßnowski den Inhalt des besagten § 13b BauGB. Das Neubaugebiet „Am Kalkgrubenweg“ habe eine überschaubare Größe und stelle eine Arrondierung dar, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet werden könne. Bei diesen Verfahren entfallen die Umweltprüfung und auch die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung falle weg. Die damit verbundenen Verfahrensvereinfachungen dienen der schnelleren Baulandmobilisierung.

 

Herr Joa ergänzte Herrn Kamplade und erwähnte, dass die Neubaugebiete in Wollmesheim und in Mörzheim ebenfalls nach § 13b BauGB betrachtet werden. Das Stadtdorf Arzheim hingegen nicht.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch bezeichnete die Ausweisung der kleinen Baugebiete als „Herzensangelegenheit“. Wie sehe die weitere Zeitschiene aus?

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Lerchs Frage zum zeitlichen Ablauf ein. Sofern keine weiteren Aspekte aus der Offenlage hervorgehen, könne der Stadtrat im Februar/März 2022 den Bebauungsplan verabschieden. Zwei Monate später könnte dann die Vergabe der Erschließungsarbeiten erfolgen. Herr Kamplade rechne mit der ersten Wohnbebauung im Jahr 2023, gab allerdings zu bedenken, dass dies nur der Fall sein werde, wenn keine Überraschungen auftreten.

 

Der Vorsitzende nannte den zeitlichen Rahmen für ehrgeizig. Auch die Fortschritte der Siedlungsentwicklung für alle Stadtdörfer sei in der beabsichtigten Dimension ungewöhnlich.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth werde der Beschlussvorlage der Verwaltung folgen und freute sich, dass das Stadtdorf Godramstein ein Neubaugebiet erhalten werde. Ihn interessierte, wie die Abstimmung des Ortsbeirates am 01.12.2021 ausfiel und, ob die Stadt später mit Klagen aufgrund der Kupfer- und Arsenbelastung rechnen müsse.

 

Herr Kamplade antwortete Herrn Freiermuth, dass der Ortsbeirat einstimmig der Beschlussvorlage zustimmte und durch die Aufnahme der Hinweise in die Erläuterungen des Bebauungsplanes die Verwaltung nicht davon ausgehe, dass berechtigte Klagen wegen der Bodenbelastungen eingereicht werden können.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte einstimmig für die nachfolgenden Beschlussvorschläge.