Sitzung: 30.11.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 810/088/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2022 für die
Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:
1. Erfolgsplan T€ T€
Summe der Erträge
- Betriebserträge 2.998
- Aufl. SoPo’s 99
- sonstiger Ertrag (Zuschuss GML) 100
- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß
§ 3 des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 398
- sonstiger Ertrag (ZZV) 0
- Ergebnisübernahme 0 3.595
Summe
der Aufwendungen
- Betriebsaufwand 7.267
- Finanzaufwand 3
- Ergebnisabführung 7 7.277
Gesamtergebnis
2022 T€ -3.682
2. Vermögensplan 2022
Summe der Einnahmen 4.189
Summe der Ausgaben 4.189
3. Stellenübersicht
4. Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO
RHP)
4.1 a) Betriebsmittelkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 1.500 T€ festgelegt.
4.1 b) Kreditbedarf
entsprechend Vermögensplan 2022 T€ 3.651 ***
*** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse
aus Beteiligungen.
Im Bedarfsfall ist eine
entsprechende Kreditermächtigung durch den Aufsichtsrat
zu erteilen.
4.2 Finanzplan 2023 – 2027
Im Bereich der Beteiligungen ist insbesondere
darauf hinzuweisen, dass in das Planergebnis noch keine Dividendenzahlungen der
EnergieSüdwest AG eingeflossen sind. Vor dem Hintergrund der durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie zwangsläufig resultierenden Mindererlöse
(verbunden zudem mit teilweise erhöhten Kosten der operativen
Geschäftstätigkeit), muss davon ausgegangen werden, dass im Planungsjahr 2022
der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die
operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz
GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich ist davon auszugehen, dass – in
Abhängigkeit von der Höhe der Ausschüttungen sowie der Entwicklung der
Pandemiefolgen – es im Jahr 2022 zu einem deutlichen Abschmelzen der
Gewinnvorträge kommen wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich mit
Dringlichkeit die Frage der künftigen Finanzierung des Unternehmens. Neben
unternehmensinternen Kostenoptimierungsmaßnahmen sind insbesondere
Vorbereitungen zu treffen, dass sich die Gesellschafterin Stadt Landau stärker
an der Finanzierung des Tochterunternehmens beteiligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 16. November 2021, auf welche hingewiesen wird. Das Defizit von 3,6 Millionen Euro lässt sich größtenteils auf die Pandemie zurückführen. In der Veranstaltungsbranche brechen zum einen die Einnahmen weg und zum anderen werden immer neue Anforderungen an die Ausstattung der Räumlichkeiten gestellt, sodass es auch zu Mehraufwendungen kommt. Es kann dazu kommen, dass ein größerer Zuschuss aus dem städtischen Haushalt an die Stadtholding fließen muss. Dies konnte man bisher immer verhindern. Zudem ist das Unternehmen schuldenfrei.
Der Hauptausschuss
beschloss einstimmig nachfolgenden