Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg" vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg" wird in der Fassung vom November 2021 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „GS 9, Am Kalkgrubenweg" in der Fassung vom November 2021 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende geht auf die Sitzungsvorlage ein.

Im Jahre 2017 wurde das Bauland beschlossen. Damals ging man von einem Grundstückspreis von ca. 250€ / m² aus. Die Preise sind allerdings die letzten Jahre gestiegen und liegen aktuell bei ca. 310-320€ / m². Die Felder sind abgeräumt, und nach der Erschließung könnte zeitnah mit der Vergabe und dem Verkauf der Grundstücke begonnen werden. Nach ausführlichem Austausch der Meinungen wurde mehrheitlich dafür abgestimmt. 


Dem Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen zugestimmt, es gab 1 Enthaltung.