Beschlussvorschlag:

 

1.     Dem Bauprogramm der ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen im Jahr 2022 nach dem A-Modell (1-jährige Periode) für die Abrechnungsgebiete Arzheim, Dammheim und Wollmesheim nach Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2.     Dem Bauprogramm der ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen in den Jahren 2022 – 2025 nach dem B-Modell (4-jährige Periode) für die Abrechnungsgebiete Landau Mitte, Landau Horstgebiet, Landau Südwest, Godramstein und Queichheim nach Anlage 2 wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 18.11.2021 bekannt.

 

Er informierte, dass die Baumaßnahmen der Straßen „Im Vogelsang“ und Kraftgasse in die Jahre 2024/ 2025 verschoben wurden. Die Ursache sei die schlechte Haushaltslage der Stadt.

 

Ortsbeiratsmitglied Scheid fragte, warum der Gemeindeanteil bei den Abrechnungsgebieten unterschiedlich hoch sei. So beträgt beispielsweise der Gemeindeanteil von Queichheim 33 %, vom Horstgebiet nur 27 %. Ortsvorsteher Doll wird beim Fachamt anfragen.

 

Herr Scheid teilte mit, dass in der Woogstraße die Gehwege teilweise erneuert wurden. Er meinte, der Gehweg entlang des Friedhofes wäre wichtiger gewesen. Er wollte wissen, wie diese Entscheidung zustande gekommen sei.

 

Herr Hartmann informierte den Ortsbeirat, dass die Schneiderstraße in 2022 und die Queichheimer Hauptstraße 2023 instandgesetzt werde.

 

Für die Bürger ist es nicht nachzuvollziehen, warum die Schneiderstraße der Straße „Im Vogelsang“ vorgezogen werde.

 

Der Ortsvorsteher konstatierte, dass die Stadtdörfer bei der Durchführung von Baumaßnahmen hinten angestellt werden.

 

 

 


Das Gremium beschloss einstimmig bei 9 Zustimmungen und 2 Enthaltungen die Sitzungsvorlage.