Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss begrüßt die zusätzlichen Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere zur Ausweitung der Impf- und Testangebote.

 

Die notwendigen Mittel werden ggfls. im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Dezernats I-OB vom 25. November 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Es werde ab dem 15. Dezember 2021 eine kommunale Impfstelle im ehemaligen Landesimpfzentrum geben. Den Großteil der Kosten werden vom Land übernommen. Ein besonderer Dank gelte allen ehrenamtlichen Helfern, die beim Aufbau der Test- und Impfstrukturen aktiv helfen. Die Corona-Lage sei sehr ernst und belaste auch die Krankenhäuser in der Region. Aus diesem Grund werde auch der Weihnachtsmarkt in dem kommenden Tagen geschlossen. Mit der Schließung des Weihnachtsmarkts wolle man den Menschen deutlich machen, wie dramatisch die aktuelle Lage sei. Dieses psychologische Signal wolle man an die Menschen in der Region senden.  ´

 

Frau Dr. Migl bedankte sich für den Aufbau der kommunalen Impfstelle ab dem

15. Dezember 2021. Auch die Kostenbeteiligung des Landes sei sehr wichtig.

Auch begrüße man die Schließung des Weihnachtsmarktes.

 

Frau Schwarzmüller begrüßte ebenfalls die Öffnung des Impfzentrums. Sie erkundigte sich, ob es möglich sei, die kommunale Impfstelle sowohl mit Moderna, als auch mit Biontech auszustatten. Zudem bat sie um die Möglichkeit auch ohne Terminvereinbarung eine Impfung zu bekommen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass Moderna in großer Anzahl zur Verfügung steht und daher werde bevorzugt mit diesem Impfstoff geimpft. Zunächst wird die kommunale Impfstelle nur mit einer Terminvergabe arbeiten. Die Impfbusse werden zusätzlich noch für Kurzentschlossene eingesetzt.

 

Herr Emmerich fragte nach der Kapazität der kommunalen Impfstelle.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Kapazität zunächst von der Verfügbarkeit des Impfstoffes abhängt. Es steht nur noch eine Halle des ehemaligen Impfzentrums zur Verfügung, sodass sich die zunächst eine räumliche Beschränkung der Kapazität ergibt.

Herr Dr. Blinn erkundigte sich nach der Entschädigung für die Schausteller durch das Land.

 

Der Vorsitzende verwies auf die Regelungen des Bundes zur Entschädigung der Schausteller.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig folgenden