Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den als Anlage beigefügten Entwurf der „Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B für das Jahr 2022“ als Satzung.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 1. Dezember 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In die Satzung werden die zuvor beschlossenen geänderten Hebesätze eingearbeitet.

 

 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 6 Nein-Stimmen: