Der Vorsitzende wies auf die Verhinderung des Oberbürgermeisters Herrn Thomas Hirsch hin und übernahm anstelle dessen die Verpflichtung der Ausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende verpflichtete die anwesenden Ausschussmitglieder Frau Carmen Aprill, Frau Franziska Hauptmann, Frau Frederike Werner und Herrn Martin Kolb auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Ämter gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) unter Verweis auf ihre Rechte nach § 30 Abs. 1 GemO und seine Pflichten nach §§ 20, 21 und 22 GemO.