Sitzung: 01.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/696/2021
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der
Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 17 D, Kisselhöfe Herrenbergstraße" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des
Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.
3.
Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss
abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 16. Dezember 2021, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, dass sie sich bei dieser Vorlage enthalten werde. Dies habe nichts mit dem Bauvorhaben an sich zu tun, sondern sie sehe vielmehr eine Überversorgung an Vollsortimentern.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: