Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Enthaltungen: 1

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 17 D, Kisselhöfe Herrenbergstraße" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. Dezember 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, dass sie sich bei dieser Vorlage enthalten werde. Dies habe nichts mit dem Bauvorhaben an sich zu tun, sondern sie sehe vielmehr eine Überversorgung an Vollsortimentern.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: