Sitzung: 01.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44
Vorlage: 220/050/2021
a)
die Verwaltung zu ermächtigen,
Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum
30.06.2022 auf schriftlichen Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000,00 Euro
im Einzelfall – wie in der Begründung erläutert - zu gewähren.
b)
die Stundungsvoraussetzungen des § 222
der Abgabenordnung (AO) im vereinfachten Stundungsverfahren bis zum 30.06.2022
– wie in der Begründung erläutert - im Rahmen der Einzelfallprüfung anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom
20. Dezember 2021, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: