Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informierte, dass ein Zufahrtsschutzkonzept für künftige Veranstaltungen und Feste in Landau erstellt werde. Leider sei dies aufgrund von Überfahrtaten, sowohl im Ausland als auch im Inland, erforderlich.

 

Herr Scholly führte aus, dass Besucher von Veranstaltungen bisher durch provisorische Aufstellungen von Containern oder Betonklötzen geschützt wurden. In einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung von verschiedenen Abteilungen der Verwaltung und unter Einbindung von Polizei und Feuerwehr, wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt.

Nach der Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes habe das Land einen Leitfaden zur Gefahrenabwehr entwickelt.

Unter der Federführung der Abteilung für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur werde nun ein Sicherheitskonzept für künftige Veranstaltungen entwickelt. Hierfür ist das Einvernehmen aller Beteiligten erforderlich. Bei Fehlen des Einvernehmens, fällt die Entscheidung und Verantwortung der Sicherheit auf den jeweiligen Dezernenten oder den Oberbürgermeister zurück.

 

Herr Schneider, Gutacher und Sachverständiger der Initiative Breitscheidplatz GmbH, stellte dem Mobilitätsausschuss dar, welche Zonen und Zufahrten in Landau zu schützen seien, um die Sicherheit für die Menschen zu erhöhen.

Unter Ausführung, welche Mittel und Waffen der Täter*innen zu welchen Opferzahlen führen, erläuterte Herr Schneider die Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen. Er verwies darauf, dass zertifizierte Mittel eingesetzt werden sollten, damit provisorische Lösungen wie beispielsweise Betonklötze oder PKW-Sperren nicht durch Trümmerflug oder andere Auswirkungen die Opferzahl erhöhe.

Ziel der Arbeitsgruppe sei, die erforderlichen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Eignung, Angemessenheit und Finanzierbarkeit, an den verschiedenen Stellen der Zufahrten zur Fußgängerzone, Ober- und Untertorplatz und am Alten Meßplatz zu erarbeiten. Diese können sowohl mobil als auch stationär aktiv oder passiv eingesetzt werden.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass aktuell keine akute Gefährdung bestehe, es jedoch auch bei kleineren Städten wie Landau grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass diese potenziell ein Ziel für Attentäter*innen und Amokfahrer*innen darstelle.

Aus diesem Grund sei die Stadt an die Firma Initiative Breitscheidplatz GmbH herangetreten.

Weiter sagte der Vorsitzende, dass eine zertifizierte Sperre etwa 50.000 Euro koste. Bei über 30 Zufahrten wäre dies keine Option. Daher werde man im Zuge von Baumaßnahmen, wie beispielsweise Martin-Luther-Straße/Waffenstraße/Königstraße Sicherheitsvorkehrungen miteinfließen lassen. Mit dem Platzieren eines Pollers an der richtigen Stelle, könnten zwei bis drei Zufahrten abgesichert und dabei Kosten gespart werden.

 

Herr Dr. Hülsenbeck bat darum, dass eine Kombination von mobilen und stationären Pollern einbezogen werde.

 

Herr Scheid hinterfragte die Erforderlichkeit von vier Plätzen in Landau für Veranstaltungen zu sichern. Er regte an, sich auf zwei Bereiche zu beschränken.

 

Der Vorsitzende wand ein, dass auch der Obertorplatz und der Untertorplatz einbezogen werden müssten, da diese für zahlreiche Veranstaltungen benötigt werden.

 

Weiter bat Herr Scheid, dass das Sicherheitskonzept nicht dazu instrumentalisiert werde, um den motorisierten Verkehr aus der Innenstadt zu verbannen.

 

Der Vorsitzende versprach, dass alle Straßen anfahrbar blieben.

 

Herr Dr. Hülsenbeck erkundigte sich, ob die Rettungswege in dem Konzept berücksichtigt seien.

 

Der Vorsitzende bestätigte dies und wiederholte, dass Polizei und Feuerwehr in den Gesprächen beteiligt seien.

 

Herr Ranalder sei gespaltener Meinung. Es gebe keine Gefahr und er warnte davor, aus Landau ein Fort Knox zu machen. Mit den Maßnahmen schieße man über das Ziel hinaus. Es gehe ihm zu stark in eine Richtung, das gesellschaftliche Problem werde hierdurch nicht erfasst. Es brauche keine Lastkraftwagen, es genüge, wenn einer mit einem Messer in die Menge rennt.

 

Herr Schneider stimmte Herrn Ranalder zu, äußerte jedoch, dass es nicht um die qualitative, sondern um eine quantitative Bewertung gehe.

Durch einen Messerangriff erziele man nicht die Opferzahl, die durch ein Fahrzeug verursacht werden könne.

 

Herr Ranalder zeigte sich dennoch skeptisch, da in der Bewertung zum Beispiel die Häufigkeit der Taten nicht berücksichtigt sei.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab und die Ausschussmitglieder informiert wurden, beendete der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt.