Sitzung: 18.01.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 220/050/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt,
a)
die
Verwaltung zu ermächtigen, Stundungen für städtische Steuerforderungen
gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2022 auf schriftlichen Antrag der
Steuerpflichtigen bis 250.000,00 Euro im Einzelfall – wie in der Begründung
erläutert - zu gewähren.
b)
die
Stundungsvoraussetzungen des § 222 der Abgabenordnung (AO) im vereinfachten
Stundungsverfahren bis zum 30.06.2022 – wie in der Begründung erläutert - im
Rahmen der Einzelfallprüfung anzuwenden.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom
20. Dezember 2021, auf welche hingewiesen wird. Die Maßnahme werde nicht missbräuchlich behandelt und die Unternehme bezahlen alle die ausstehenden Steuern.
Der Hauptausschuss beschloss
einstimmig nachfolgenden