Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt,

 

a)    die Verwaltung zu ermächtigen, Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2022 auf schriftlichen Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000,00 Euro im Einzelfall – wie in der Begründung erläutert - zu gewähren.

 

b)    die Stundungsvoraussetzungen des § 222 der Abgabenordnung (AO) im vereinfachten Stundungsverfahren bis zum 30.06.2022 – wie in der Begründung erläutert - im Rahmen der Einzelfallprüfung anzuwenden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom

20. Dezember 2021, auf welche hingewiesen wird. Die Maßnahme werde nicht missbräuchlich behandelt und die Unternehme bezahlen alle die ausstehenden Steuern.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden