Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 17 D, Kisselhöfe Herrenbergstraße" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16. Dezember 2021, auf welche hingewiesen wird.

 

Frau Schwarzmüller begründete ihre persönliche Enthaltung. Sie sei nicht gegen das Bauvorhaben an sich, allerdings lehne sie einen weiteren Supermarkt in Landau ab, da eine Überversorgung bestehe. Die Menschen und die Supermärkte werfen zu viele Lebensmittel weg. Pro Einwohner in Deutschland werden pro Jahr 75 kg. Lebensmittel verschwendet. Daher spricht sie sich gegen einen weiteren Lebensmittelmarkt aus.

 

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig bei einer Enthaltung nachfolgenden