Sitzung: 18.01.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/696/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Für das
in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „C 17 D, Kisselhöfe
Herrenbergstraße" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes
vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags
beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16. Dezember 2021, auf welche hingewiesen wird.
Frau Schwarzmüller begründete ihre persönliche Enthaltung. Sie sei nicht gegen das Bauvorhaben an sich, allerdings lehne sie einen weiteren Supermarkt in Landau ab, da eine Überversorgung bestehe. Die Menschen und die Supermärkte werfen zu viele Lebensmittel weg. Pro Einwohner in Deutschland werden pro Jahr 75 kg. Lebensmittel verschwendet. Daher spricht sie sich gegen einen weiteren Lebensmittelmarkt aus.
Der Hauptausschuss
beschloss einstimmig bei einer Enthaltung nachfolgenden