Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Es wird zugestimmt, dass Herr Beigeordneter Lukas Hartmann mit Wirkung vom 1. Februar 2022 in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft wird.

 

 


Herr Beigeordneter Hartmann war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an den Beratungen nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 5. Januar 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Heidbreder stellte fest, dass es nach zwei Jahren rechtlich möglich und auch üblich sei bei hauptamtlichen Beigeordneten eine Höhergruppierung vorzunehmen.  Dies sei keine politische, sondern eine formale Entscheidung. Dabei spiele das Alter keine Rolle. Im Übrigen sei dies auch beim restlichen Stadtvorstand so praktiziert worden. Zudem seien im Dezernat des Beigeordneten in den zwei Jahren viele Projekte umgesetzt worden seien. Man sollte mit dieser Höhergruppierung keinen Wahlkampf machen und Anstand wahren.

 

Der Vorsitzende bat darum, dass Abstimmungsverhalten anderer nicht als anständig oder nicht anständig zu bezeichnen.

 

Ratsmitglied Maier erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion der Zeitpunkt störe. Sowohl beim Oberbürgermeister als auch beim Bürgermeister seien es 3 Jahre bis zur Höhergruppierung gewesen. Von daher wäre der 1. November 2022 der bessere Zeitpunkt gewesen. Erfahrungsstufen gebe es im öffentlichen Dienst auch bei A 16.

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass die FWG-Stadtratsfraktion die hauptamtliche Beigeordnetenstelle für unnötig halte. Daher werde man logischerweise diese Vorlage ablehnen. Generell hätte man es auch für besser gefunden, die 3 Jahre abzuwarten.

 

Ratsmitglied Emmerich betonte, dass dies ein rein formaler Vorgang sein und kein politischer. Es sei unangebracht, es auf eine Person zu beziehen.

 

Ratsmitglied Eggers erklärte, dass diese Diskussion auch der CDU Bauchschmerzen bereite. Eigentlich warte man die 3 Jahre ab, daher sei der Zeitpunkt jetzt sehr ungünstig. Richtig sei, dass es eine Formalie sei, die das Gesetz zulasse. Daher werde die CDU-Stadtratsfraktion mehrheitlich zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstrich, dass die Bürgerinnen und Bürger dies nicht angemessen finden würden. Es sei eine „Kann“-Bestimmung, kein „Muss“. Sie halte insofern die Wortwahl von Frau Dr. Heidbreder für nicht angemessen. Ihr komme es so vor, dass man hier heraushole, was möglich sei. Auch dies führe zur Politikerverdrossenheit. Man dürfe dies in Frage stellen und dieses Recht nehme sie sich.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 24 Ja- und 18 Nein-Stimmen: