Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende führte in die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 06.01.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist und an die Beschlussfassung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 07.12.2021 anknüpft. Er begrüßte den Vorhabenträger Herrn Fritz Grünewalt, Vorstand des Unternehmens EFFIT.com AG, der im Anschluss die neuesten Entwicklungen seines Projektes „Fitter Campus“, insbesondere auch bezüglich der Abstimmung mit den Nachbar:innen seit dem 07.12.2021 dem Ausschuss präsentieren werde. Für den ersten Bauabschnitt im Norden liegen zwischenzeitlich vollständige Bauantragsunterlagen beim Stadtbauamt vor, zu denen sich Herr Grünewalt ebenfalls äußern werde.

 

Herr Grünewalt stellte sein Bauvorhaben ergänzt um die neuesten Erkenntnisse und Gutachtenergebnisse vor. Für das nördliche Grundstück habe er vor Weihnachten 2021 einen Bauantrag eingereicht und sei nun interessiert daran, auch die Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung auf dem südlichen Grundstück abzustecken. In einem Rückblick zeigte Herr Grünewalt die Entstehungsgeschichte seines Projekts und betonte, dass Verlässlichkeit ein hoher Anspruch für ihn sei. Die Befürchtungen und Ängste der Anwohner:innen könne er nachvollziehen und betonte, dass ihm Transparenz ebenfalls wichtig sei. Herr Grünewalt ging fälschlicherweise davon aus, dass die Anwohnerschaft besser informiert sei, musste aber feststellen, dass dies nur auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Garagen zutreffe. Er sicherte den Dialog mit allen Nachbar:innen zu, verwies aber auch auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Genehmigung für den nördlichen Bauabschnitt.

 

Der Vorsitzende riet, die Gesamtverträglichkeit des Bauvorhabens zu betrachten und verwies auf die Informationsvorlage der Verwaltung.

 

Herr Kamplade schilderte den komplexen Sachverhalt und erwähnte, dass aus Sicht der Verwaltung die Planung des nördlichen Grundstücks genehmigungsfähig sei, wenn der Ausschuss die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aussprechen und bestätigen würde. Auch die Eintragung einer Anbaulast wäre bei der vorliegenden Konzeption weiterhin nötig.

Hinsichtlich des Lärmschutzes liege seit dem 23.12.2021 ein umfassendes Gutachten eines renommierten Büros vor, das die Verträglichkeit des Vorhabens aus Schallschutzsicht bestätigt. Die Außen- und Dachgastronomie sei laut Gutachten zu den Tagzeiten unproblematisch und zu den Zeiten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr auszuschließen. Der Sportlärm werde unter anderen Gesichtspunkten, hier: Sportanlagenlärmverordnung, betrachtet und bewerte die Sportnutzungen im Innenhof und auf dem Dach als unproblematisch, schließe diese allerdings ebenfalls zu den Zeiten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr aus.

 

Herr Grünewalt ergänzte, er könne von den Photovoltaikanlagen auf dem Dach absehen, wenn die Gebäudehöhe problematisiert werde. Diese sollten unter anderem der Verschattung dienen, was Herrn Grünewalts Auffassung nach zu einer zeitgemäßen Bebauung gehöre. Auch die Dachnutzung selbst stehe nicht im Vordergrund seines Bauvorhabens, betonte Herr Grünewalt.

 

Der Vorsitzende erkundigte sich, ob der Ausschuss nun beabsichtige von seiner Beschlussfassung vom 07.12.2021 abzuweichen und das Gesamtprojekt sowie die Befreiungen für den nördlichen Bauabschnitt freizugeben, obwohl zu Protokoll gegeben wurde, die Gesamtplanung vor Genehmigung nochmals im Rahmen des Grundstücksverkaufsbeschlusses für den südlichen Teil bewerten zu wollen. 

Der Vorsitzende empfahl letztlich, an der ursprünglichen Vorgehensweise festzuhalten und so wie am 07.12.2021 beschlossen fortzufahren.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski fragte nach dem weiteren Zeitplan.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel bezeichnete die vorliegende Entwicklung als „unerwartet“. Sei nun beabsichtigt aus der Informationsvorlage eine Beschlussvorlage zu machen? Oder sei eine Zurückstellung des Sachverhalts sachdienlicher? Denn schließlich seien die Belange der Anwohner:innen von hoher Bedeutung.

Weiterhin ging Herr Löffel auf die beabsichtigte Dachnutzung des Vorhabenträgers ein. Sei diese aus der Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig? Sollte dies der Fall sein, schlug Herr Löffel vor, die Dachnutzung zunächst in der Baugenehmigung „außen vor zu lassen“ und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu genehmigen. Das Gesamtkonzept müsse passen, so dass das Bauvorhaben „bedenkenlos“ freigegeben werden kann. Herr Löffel sah weiteren Klärungsbedarf und werde daher das Thema erneut in der CDU-Stadtratsfraktion beraten.

 

Der Vorsitzende nahm Bezug auf Herrn Löffels Anregung die Dachnutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu genehmigen und empfahl stattdessen, die Genehmigung „in einem Zug“ zu erteilen; wiederholte damit seine zuvor geäußerte Empfehlung.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker gab zu, den Sachverhalt unterschätzt zu haben und erwähnte eine erfolgte Diskussionsrunde innerhalb der SPD-Stadtratsfraktion. Ein gemeinsamer Konsens wurde in der Fraktion nicht gefunden. Frau Rocker resümierte, dass die vom Vorhabenträger gewünschten Befreiungen gemäß der Beschlussfassung vom 07.12.2021 nur mit Bedingungen erteilt wurden – bis letztlich das Einvernehmen mit der Nachbarschaft vorliegt. Da das Bauvorhaben dahingehend eine Vorbildwirkung innehaben könnte, sehe Frau Rocker weiteren Abstimmungsbedarf – unter anderem hinsichtlich der Befreiungen für die Wohn- und Dachnutzung. Eine Genehmigungsreife sei schlichtweg nicht gegeben und eine Nachsteuerung des Vorhabenträgers habe entsprechend zu erfolgen. Frau Rocker sehe eine konkrete Gefahr von Interessenskonflikten, weshalb die weiteren Schritte und Vorgehensweisen stärker abzuwägen seien. Insgesamt bezeichnete Frau Rocker die Ist-Situation als „unbefriedigend“, insbesondere auch, weil im Jahr 2020 eine geringere Anzahl von Befreiungen für das Bauvorhaben bekannt waren und auch von einer anderen Nutzung ausgegangen wurde. Die momentanen Planungen und deren erforderlichen Befreiungen seien „utopisch“, dies müsse sich der Bauherr eingestehen.

 

Der Vorsitzende verwies auf die vorliegende Informationsvorlage und wiederholte seine Empfehlung, heute nicht zu entscheiden.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth zeigte sich überrascht, dass die Informationsvorlage nun doch in eine Beschlussvorlage umgeändert werden solle. Für eine Beschlussfassung sehe sich Herr Freiermuth noch nicht bereit. Grundsätzlich sei Herr Freiermuth von dem Bauvorhaben angetan, auch wenn ihm das Konfliktpotential insbesondere mit der Anwohnerschaft erst später bewusst wurde. Da die Themen „Lärm“ und „Höhe“ noch Klärungsbedarf aufweisen, plädierte Herr Freiermuth für einen längeren Beratungszeitraum. Er wolle wegen den Unstimmigkeiten noch keinen Beschluss fassen.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann bezeichnete die Lage als unübersichtlich und werde der Empfehlung der Verwaltung folgen. Über eine geplante Gastronomienutzung auf dem Dach fühlte sich Frau Kleemann nicht ausreichend informiert.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold kritisierte das zu kurze Zeitfenster um einen Beschluss zu fassen. Schließlich erhielten die Ausschussmitglieder erst vier Tage vor der Ausschusssitzung am 07.12.2021 die Unterlagen von der Verwaltung, was in seinen Augen kein ausreichender Zeitrahmen darstelle. Auf Grund dessen fragte Herr Eisold, weshalb nicht zuvor in dem nichtöffentlichen Sitzungsteil über das geplante Bauvorhaben vertraulich gesprochen wurde.

Des Weiteren monierte Herr Eisold, dass das Schallgutachten vorgelegt hätte werden können. Neu sei für ihn außerdem, dass eine intensive Dachnutzung genehmigungsfähig sein soll. Schließlich haben Gastronomie und Sportstätten einen starken Einfluss, insbesondere hinsichtlich der Lärmentwicklung.

Letztlich werde sich Herr Eisold an die Empfehlung der Verwaltung halten. Er bedauerte, die vorliegende Unzufriedenheit von Investor und Anwohner:innen. Dies hätte Herrn Eisolds Meinung nach verhindert werden können.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass auch er sich den Verlauf der Diskussionen und Erwartungshaltungen anders gewünscht hätte.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski werde das Projekt nach wie vor unterstützen. Für sie gehe die Planung auf dem nördlichen Grundstück in Ordnung und Frau Saßnowski befürwortete die Photovoltaikanlagen zur Verschattung der Dachflächen. Da jedoch auch das südliche Grundstück zu dem Projekt „Fitter Campus“ zähle, könne nicht das eine ohne das andere beschlossen werden. Frau Saßnowski bat daher um die Vertagung einer Beschlussfassung.

Weiterhin fragte Frau Saßnowski, ob es eine Auflistung geben könnte, aus der die tatsächlich zu beschließenden Befreiungen hervorgehen. Wann werde der Bauherr seine Planungen für den südlichen Grundstücksteil dem Stadtrat vorlegen?

 

Der Vorsitzende verwies auf die eindeutige Beschlussfassung vom 07.12.2021 und die daraus resultierenden Voraussetzungen für etwaige Befreiungen. In der hiesigen Ausschusssitzung gehe es um den nördlichen Bauabschnitt und den hierfür vom Bauherrn eingereichten Bauantrag.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger bedauerte, dass die Entwicklungen und Diskussionen kein gutes Bild abgeben. Der Beteiligungsprozess sei insgesamt als zu kurz anzusehen. Nachvollziehbar sei das Misstrauen aus Sicht der Anwohner:innen, da entsprechende Informationen fehlten. Das Bauprojekt sei nach wie vor begrüßenswert und außergewöhnlich, sollte allerdings mehr Austausch mit sich bringen – gerade auch im Hinblick, dass der Fitter Campus aus insgesamt zwei Bauabschnitten bestehe.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold hielt den Standort für das Bauvorhaben als nicht geeignet und fragte die Verwaltung, ob seitens der Stadt(-verwaltung) Gespräche mit den Anwohner:innen gesucht wurden.

 

Herr Kamplade ging auf die Sachfragen der Ausschussmitglieder ein und betonte, dass eine Genehmigung für das Dach bzw. des Aufbaus in Form der Photovoltaikanlagen aus fachlicher Sicht erfolgen könnte, wenn befreit werde. Für die Dachnutzung hingegen müsse keine Befreiung erteilt werden. Hinsichtlich der Lärmthematik können Detailfragen an den Gutachter gestellt werden. Schließlich verbleiben die Aspekte „Baugrenzenüberschreitung“ und „Anbaulast“ in der Prüfung. Hierzu müssen Beschlüsse gefasst werden, will man als Stadt den nördlichen Bauabschnitt genehmigen.

 

Der Vorsitzende bat Herrn Grünewalt die offenen Punkte bilateral mit dem Stadtbauamt zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen. Da die vorliegende Vorlage auch im Zuge der Diskussion keine Beschlussfassung verfolge, werde er die Informationsvorlage entsprechend als zur Kenntnis genommen erklären und die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt für beendet erklären.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage ohne Abänderungen bzw. Ergänzungen als zur Kenntnis genommen erklärte.